Gemeinsame Nutzung von Rolltonnen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
mags stellt auf Antrag gemeinsame Rolltonnen in der geeigneten Größe zur Verfügung. Grundlage dafür ist das Mindestvolumen, welches die Abfallsatzung regelt.
Bitte beachten Sie: Das ist nur möglich, wenn die beiden Grundstücke eine gemeinsame Grenze haben.
Rolltonnen, die wegen der gemeinsamen Nutzung nicht mehr benötgt werden, holt mags ab.
Die Nutzungsgemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: mags kann jede*n der Eigentümer*in für den Gesamtbetrag der Gebühren heranziehen. Der Standort für die Restmülltonne ist das Grundstück des Eigentümers, der den Gebührenbescheid bekommt. Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden: z.B. Verkauf eines der beiden Grundstücke, Änderung der Nutzung oder veränderte Zahl an Bewohner*innen.
Weiterführende Informationen, Formulare und Downloads finden Sie unter Formulare & Downloads - mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe.
Zuständige Abteilung
mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöRAm Nordpark 400
41068 Mönchengladbach
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