Anmeldung für die Offene Ganztagsschule (OGS)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Stadt Mönchengladbach bietet an ihren Grundschulen außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an.
Im Anschluss an den Unterricht werden die Kinder verlässlich betreut und pädagogisch begleitet. Die Angebote umfassen unter anderem Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie vielfältige Freizeit- und Förderangebote.
Die Anmeldung erfolgt verbindlich für die jeweilige Grundschule im Rahmen der vorgesehenen Anmeldungsmaske.Voraussetzungen
Einschulung in die 1. Klasse zum 01.08.2026 sowie das Bestehen eines Rechtsanspruchs gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII
Erforderliche Unterlagen
Schulbescheinigung oder Schulplatzbescheid für die 1. Klasse, Nachweis über die alleinige Erziehungsberechtigung, Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten
Allgemeine Informationen
Für Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Rahmen der Offenen Ganztagsschule.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Die Anmeldung für die Offene Ganztagsschule ist ab dem 01.03. bis zum 11.04. sowohl digital als auch in schriftlicher Form möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung richtet sich maßgeblich danach, ob die eingereichten Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen. Liegen alle erforderlichen Nachweise vollständig vor, kann eine zügige Bearbeitung erfolgen.
Kosten
Die Teilnahme an den Betreuungsangeboten der Offenen Ganztagsschule ist kostenpflichtig. Die Beitragshöhe wird durch die städtische Beitragssatzung festgelegt. Nach erfolgter Aufnahme sind daher Einkommensnachweise zu erbringen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Haushaltseinkommen der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Zusätzlich wird gesondert durch den Träger der offenen Ganztagsschule ein Verpflegungsbeitrag für das Mittagessen erhoben.
Die jeweils gültige Elternbeitragssatzung enthält alle Details zu Beitragshöhen, Ermäßigungen und Geschwisterregelungen.
Ohne Angaben zur Einkommenshöhe und/oder die notwendigen Nachweise ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- SGB
- Schulgesetz NRW
- §9 SchulG
- § 24 Abs. 4 SGB VIII Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag im Grundschulalter
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier an.
Zuständige Abteilung
Geschäftsstelle Entwicklung ganztägige BildungVoltastraße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: koordination-ganztag@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-53899
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