Abmeldung von der Offenen Ganztagsschule (OGS)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Abmeldung eines OGS-Platzes erfolgt online über das Portal der Stadtverwaltung durch die/den Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt im Anschluss über das System der Stadtverwaltung.
Bitte beachten Sie: Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz besteht ausschließlich für Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden. Für Kinder, die vor dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wurden, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen OGS-Platz. Nach einer Abmeldung kann daher kein Anspruch auf eine erneute Aufnahme garantiert werden. Eine spätere Anmeldung ist in diesen Fällen nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich.
Der Rechtsanspruch auf einen Platz in der OGS erlischt mit dem Schulwechsel des Kindes, unabhängig von dessen Ursache (z. B. Umzug).Voraussetzungen
Die Abmeldung von der OGS kann nur erfolgen solange ein Betreuungsplatz besteht.
Erforderliche Unterlagen
Für die Abmeldung sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Allgemeine Informationen
Nach Aufgabe des Platzes müssen Kinder erneut auf eine Warteliste gesetzt werden. Kinder mit Rechtsanspruch werden in jedem Fall vorrangig berücksichtigt.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung richtet sich maßgeblich danach, ob die eingereichten Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen. Liegen alle erforderlichen Nachweise vollständig vor, kann eine zügige Bearbeitung erfolgen.
Kosten
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- 9 SchulG
- 24 Abs. 4 SGB VIII Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag im Grundschulalter
- Ratsbeschlussvorlage
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier an.
Zuständige Abteilung
Geschäftsstelle Entwicklung ganztägige BildungVoltastraße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: koordination-ganztag@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-53899
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