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Wasserrechtliche Erlaubnis

Wärmepumpen nutzen die vorhandene Umgebungswärme als regenerative Wärmequelle, indem sie der Umwelt (Wasser, Erdreich oder Umgebungsluft) Wärme entziehen, auf ein höheres Temperaturniveau anheben und dem Heizsystem zuführen.

Wärmepumpenanlagen zur Nutzung von Wärme aus dem Boden und dem Grundwasser unterliegen gemäß §§ 8 und 9 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) der Erlaubnispflicht.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Erdwärmekollektoren werden horizontal und oberflächennah bis in eine Tiefe von ca. 1,50 m im Erdreich verlegt.

Erdwärmekörbe/Spiralkollektoren werden bis ca. 5 m (spiralförmig) im Erdreich verlegt.

In den Kollektoren/Körben zirkuliert ein Wärmeträgermedium, welches die thermische Energie zur Wärmepumpe transportiert.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Die erforderlichen Anlagen (z.B. Pläne, Datenblätter, …) sind im Antragsformular aufgeführt.

Allgemeine Informationen

  • Horizontale Erdwärmekollektoren dürfen nicht überbaut werden.
  • In den Schutzzonen I und II von Wassereinzugsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist die Errichtung von Erdsonden nicht zulässig, in den Schutzzonen III A und III B mit Einschränkungen.
  • Bei privaten Kleinanlagen (bis 30 kW Heizleistung) ist ein Abstand von mind. 1 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
  • Anlagen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlicher Einrichtungen unterliegen bei Nutzung wassergefährdender Stoffe den Bestimmungen der Verordnung über Anlagen zu Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
  • Die Anlage ist entsprechend der Vorgaben des LANUV-Arbeitsblatt 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“, der VDI-Richtlinie 4640, den einschlägigen DIN-Vorschriften und des anerkannten Standes der Technik zu errichten und zu betreiben.
  • Da es einige Rahmenbedingungen zu beachten gibt (Einzugsgebiete der öffentlichen Trinkwassergewinnung, eventuelle Beschränkungen bez. der Einbringungstiefe, Altlasten, bestehende Anlagen in der Nachbarschaft, etc.), ist es sinnvoll, schon bei der Planung einer Anlage Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufzunehmen.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

In der Regel 4-6 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen

Kosten

Mindestgebühr 200,00 Euro

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz (LWG)
  • Verordnung über Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) W
  • Wasserschutzgebietsverordnungen im Stadtgebiet

Zuständige Abteilung

Fachbereich Umwelt (FB 64)
Rathaus Rheydt, Eingang G / Markt 11
41236 Mönchengladbach
E-Mail: umwelt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-8221
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Kühbach-Moltzan
E-Mail: birgit.kuehbach@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-8234
Fax: 02161 25-8279

Wasserrechtliche Erlaubnis

Erdwärmekollektoren werden horizontal und oberflächennah bis in eine Tiefe von ca. 1,50 m im Erdreich verlegt.

Erdwärmekörbe/Spiralkollektoren werden bis ca. 5 m (spiralförmig) im Erdreich verlegt.

In den Kollektoren/Körben zirkuliert ein Wärmeträgermedium, welches die thermische Energie zur Wärmepumpe transportiert.
  • Antragsformular
  • Die erforderlichen Anlagen (z.B. Pläne, Datenblätter, …) sind im Antragsformular aufgeführt.
Mindestgebühr 200,00 Euro
Wärmepumpe, Geothermie, Erdwärme, Kollektoren, Erdwärmekollektoren, Erdkollektoren, Erdwärmekörbe, Spiralkollektoren
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/67989afa6358fc7e063c359e
Fachbereich Umwelt (FB 64)
Anschrift
Rathaus Rheydt, Eingang G / Markt 11
41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-8221

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