Wasserrechtliche Erlaubnis
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Erdwärmekollektoren werden horizontal und oberflächennah bis in eine Tiefe von ca. 1,50 m im Erdreich verlegt.
Erdwärmekörbe/Spiralkollektoren werden bis ca. 5 m (spiralförmig) im Erdreich verlegt.
In den Kollektoren/Körben zirkuliert ein Wärmeträgermedium, welches die thermische Energie zur Wärmepumpe transportiert.Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Die erforderlichen Anlagen (z.B. Pläne, Datenblätter, …) sind im Antragsformular aufgeführt.
Allgemeine Informationen
- Horizontale Erdwärmekollektoren dürfen nicht überbaut werden.
- In den Schutzzonen I und II von Wassereinzugsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist die Errichtung von Erdsonden nicht zulässig, in den Schutzzonen III A und III B mit Einschränkungen.
- Bei privaten Kleinanlagen (bis 30 kW Heizleistung) ist ein Abstand von mind. 1 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
- Anlagen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlicher Einrichtungen unterliegen bei Nutzung wassergefährdender Stoffe den Bestimmungen der Verordnung über Anlagen zu Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
- Die Anlage ist entsprechend der Vorgaben des LANUV-Arbeitsblatt 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“, der VDI-Richtlinie 4640, den einschlägigen DIN-Vorschriften und des anerkannten Standes der Technik zu errichten und zu betreiben.
- Da es einige Rahmenbedingungen zu beachten gibt (Einzugsgebiete der öffentlichen Trinkwassergewinnung, eventuelle Beschränkungen bez. der Einbringungstiefe, Altlasten, bestehende Anlagen in der Nachbarschaft, etc.), ist es sinnvoll, schon bei der Planung einer Anlage Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufzunehmen.
Weiterführende Informationen
- LANUV-Arbeitsblatt 39 "Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme"
- Positivliste der „Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren“
- Bundesverband Wärmepumpe
- Informationen zur Förderung von Wärmepumpen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
In der Regel 4-6 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen
Kosten
Mindestgebühr 200,00 Euro
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz (LWG)
- Verordnung über Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) W
- Wasserschutzgebietsverordnungen im Stadtgebiet
Zuständige Abteilung
Fachbereich Umwelt (FB 64)Rathaus Rheydt, Eingang G / Markt 11
41236 Mönchengladbach
E-Mail: umwelt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-8221
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Kühbach-Moltzan E-Mail: birgit.kuehbach@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-8234 Fax: 02161 25-8279