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Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung im Stadtgebiet von Mönchengladbach

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Der einheitliche Ansprechpartner für Veranstaltungen steht allen Veranstalterinnen und Veranstaltern als Lotsenfunktion rund um das Genehmigungsverfahren im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zur Verfügung.

Das zum Zwecke einer gebündelten Antragsstellung entwickelte digitale Anmeldungsformular wird zentral vom Einheitlichen Ansprechpartner angenommen und auf mögliche vorliegende Genehmigungspflichten der beteiligten städtischen Fachbereiche überprüft. Nach Antragseingang erhalten Sie keine gesonderte Eingangsbestätigung. Sollten im Einzelfall Unterlagen nachgefordert werden, kann dies über den einheitlichen Ansprechpartner oder den anfordernden Fachbereich erfolgen.

Durch die Anzeige der Veranstaltung werden die städtische Ausnahmegenehmigungen beantragt. Ausnahme hierbei bildet der Antrag auf Marktfestsetzung. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllte Anzeige

  • Maßstabsgetreuer Plan (Lageplan)

  • ggf. Ausstellerverzeichnis

  • ggf. Versicherungsbestätigungen

  • ggf. Reisegewerbekarte

  • ggf. Strecken-Skizze bei Durchführung eines Festumzuges

Allgemeine Informationen

Online-Dienstleistung

Für die Nutzung der Online-Dienstleistung benötigen Sie:

  • ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort (Basisregistrierung)

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

  • 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Großveranstaltungen

  • 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei allen anderen Veranstaltungen 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert und hängt maßgeblich von den Anhörungen der anderen Behörden ab.

Kosten

Für die Anzeige der Veranstaltung werden keine Kosten oder Gebühren erhoben, je nach Ausnahmegenehmigung können Gebühren anfallen.

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Orientierungsrahmen für Veranstaltungen im Freien mit Gefährdungspotenzial, sowie die für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen einschlägigen Rechtsvorschriften.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier an.

Zuständige Abteilung

Sondernutzung und Märkte - Veranstaltungen
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: veranstaltungen@moenchengladbach.de

weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Arvelaki
Sachbearbeitung
Tel.: 02161 25-6286
Fax: 02161 25-6244

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Der einheitliche Ansprechpartner für Veranstaltungen steht allen Veranstalterinnen und Veranstaltern als Lotsenfunktion rund um das Genehmigungsverfahren im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zur Verfügung.

Das zum Zwecke einer gebündelten Antragsstellung entwickelte digitale Anmeldungsformular wird zentral vom Einheitlichen Ansprechpartner angenommen und auf mögliche vorliegende Genehmigungspflichten der beteiligten städtischen Fachbereiche überprüft. Nach Antragseingang erhalten Sie keine gesonderte Eingangsbestätigung. Sollten im Einzelfall Unterlagen nachgefordert werden, kann dies über den einheitlichen Ansprechpartner oder den anfordernden Fachbereich erfolgen.

Durch die Anzeige der Veranstaltung werden die städtische Ausnahmegenehmigungen beantragt. Ausnahme hierbei bildet der Antrag auf Marktfestsetzung. 

  • Ausgefüllte Anzeige

  • Maßstabsgetreuer Plan (Lageplan)

  • ggf. Ausstellerverzeichnis

  • ggf. Versicherungsbestätigungen

  • ggf. Reisegewerbekarte

  • ggf. Strecken-Skizze bei Durchführung eines Festumzuges

Für die Anzeige der Veranstaltung werden keine Kosten oder Gebühren erhoben, je nach Ausnahmegenehmigung können Gebühren anfallen.

Veranstaltungsanzeige, Veranstaltung anzeigen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltung Erlaubnis, Veranstaltung
Sondernutzung und Märkte - Veranstaltungen
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach

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