Tierschutzbeschwerde
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Um der Beschwerde möglichst schnell nachgehen zu können, ist die Angabe des genauen Ortes der Tierhaltung bzw. Hergangsortes unerlässlich. Sofern sich im Rahmen der Fallbearbeitung weitere Rückfragen ergeben sollten, wäre es ebenso hilfreich, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen würden. Dies ist allerdings keine Pflicht. Ihre Daten werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Nichtsdestotrotz gehen wir anonymen Hinweisen und Beschwerden ebenso nach.
Bei Lärmbelästigung oder bissigen bzw. gefährlichen Hunden ist nicht das Veterinäramt, sondern das Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach zuständig. Beschwerden über Lärm von Tieren oder über bissige bzw. gefährliche Hunde richten Sie daher bitte an das Ordnungsamt.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Auf dem Gebiet des Tierschutzes steht über allem das Tierschutzgesetz (TierSchG) mit seinem Grundsatz: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen." (§ 1, Satz 2)
In Deutschland gilt jedoch neben dem Tierschutzgesetz eine Vielzahl an Verordnungen, in denen insbesondere Anforderungen an Haltungs- oder Transportbedingungen konkretisiert werden, wie z.B. die
Zuständige Abteilung
TiergesundheitAm Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-2849
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