Tiere im Reiseverkehr
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Möchten Sie mit Ihrem Tier ins Ausland verreisen und benötigen hierfür nun ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis? Dann wenden sich an eine/n der angegebenen Ansprechpartner/innen und vereinbaren Sie einen Untersuchungstermin.
Erforderliche Unterlagen
Der Reiseverkehr mit Tieren in Staaten der Europäischen Union und in Drittländer unterliegt umfangreichen tierseuchenrechtlichen Regelungen.
- Für den Reiseverkehr mit Hunden und Katzen innerhalb der Europäischen Union ist ein blauer EU-Heimtierausweis erforderlich.
- Zur Sicherung der Identität muss der praktische Tierarzt einen Mikrochip unter die Haut des Tieres einsetzen.
- Die Tiere müssen über einen gültigen Tollwutschutz verfügen. Nachweise über entsprechende Impfungen sind vorzulegen. Je nach Reiseland (bsplw. Türkei, Serbien, ...) ist für die Wiedereinreise eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper vorgeschrieben.
Zuständige Abteilung
TiergesundheitAm Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-2849
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