Online-Knöllchen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Bei einer festgestellten Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr erhalten Sie eine Karte mit einem QR-Code und Zugangsdaten zu einem Online-Portal. Dort finden Sie nähere Informationen zur Tat, die Ihnen vorgeworfen wird. Im Verwarnungsgeldbereich bis 55 Euro kann der offene Betrag direkt online per Kreditkarte, PayPal oder Banküberweisung bezahlt werden, wodurch das Verfahren abgeschlossen ist. Wer nicht zahlt, weil zum Beispiel eine Erklärung zum Vorfall abgegeben werden soll, erhält wie bisher eine schriftliche Verwarnung.
Im Bußgeldbereich können über das Online-Portal ebenfalls nähere Informationen eingeholt werden. Eine Zahlung ist hierüber jedoch nicht möglich. Die Halter*innen erhalten wie bisher eine schriftliche Anhörung.
Erforderliche Unterlagen
- Hinweiskarte mit Kennung an Ihrem KFZ zum Parkverstoß
- Kennzeichen vom verwarnten KFZ
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Datenschutzhinweise befinden sich direkt auf der Seite owi.moenchengladbach.de.
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvergabe: Terminvereinbarung Mönchengladbach - Terminvereinbarung (Bußgeldstelle - Verkehrsordnungswidrigkeiten > Parkverstöße)
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung
- Straßenverkehrsgesetz
- Ordnungswidrigkeitengesetz
Zuständige Abteilung
Bußgeldstelle - VerkehrsordnungswidrigkeitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: bussgeldstelle@moenchengladbach.de
weitere Informationen...
Kontakt
Sachbearbeitung ruhender Verkehr Tel.: 02161 25-6134
Sachbearbeitung ruhender Verkehr Tel.: 02161 25-6129
Sachbearbeitung ruhender Verkehr Tel.: 02161 25-6135
Sachbearbeitung ruhender Verkehr Tel.: 02161 25-6141
Sachbearbeitung ruhender Verkehr Tel.: 02161 25-6126
Sachbearbeitung ruhender Verkehr Tel.: 02161 25-6123
Sachbearbeitung ruhender Verkehr Tel.: 02161 25-6106
Sachbearbeitung ruhender Verkehr Tel.: 02161 25-6120