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Befreiung von der Ausweispflicht

Ab dem 16. Geburtstag besteht in Deutschland die Personalausweispflicht. Wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, von einer anderen Person betreut werden oder im Pflegeheim leben, können Sie allerdings einen Antrag stellen, um von dieser Pflicht befreit zu werden. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Befreiung von der Ausweispflicht. Diese können Sie zum Beispiel bei Banken und Behörden als Identitätsnachweis nutzen. Sie können mit der Bestätigung nicht ins Ausland reisen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Voraussetzungen

Wenn Sie stark pflegebedürftig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist ausnahmsweise eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Die Befreiung kommt zum Beispiel in Frage für:

  • Personen, die von einer anderen Person betreut werden
  • Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben
  • Menschen mit Behinderung

Bei uns können Sie eine Befreiung beantragen, wenn Sie bisher einen deutschen Personalausweis oder Reisepass hatten und Ihren Hauptwohnsitz in Mönchengladbach liegt. Wichtig ist, dass alle Ihre Ausweisdokumente ungültig sind. Das ist der Fall, wenn Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

    Antragsformular unter "zum Formular" oder Formlos

  • Bisheriger Personalausweis und/oder Reisepass

    Beide Ausweisdokumente müssen ungültig sein und im Original vorgelegt werden.

  • ggf. Ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegegrad 3 oder höher

    Im Attest muss Ihre Immobilität bestätigt werden, also dass Sie das Haus nicht mehr verlassen können. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reicht eine Kopie aus.

  • ggf. Nachweis der dauerhaften Unterbringung

  • ggf. Bestellung des Amtsgerichts

  • ggf. öffentlich beglaubigte Vollmacht

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Der Antrag ist für Sie kostenlos. 

Rechtliche Grundlagen

Verwandte Dienstleistungen

Reisepass
Personalausweis

Zuständige Abteilung

Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...

 Kontakt

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Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195

Meldestelle Rheydt
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-8169

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Tel.: 02161 25-7110
Fax: 02161 25-7199

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Tel.: 02161 25-7510
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Tel.: 02161 25-7210
Fax: 02161 25-7299

Meldestelle Odenkirchen
Tel.: 02161 25-7710
Fax: 02161 25-7799

Meldestelle Giesenkirchen
Tel.: 02161 25-7810
Fax: 02161 25-7899

Meldestelle Wickrath
Tel.: 02161 25-7910
Fax: 02161 25-7999

Befreiung von der Ausweispflicht
  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

    Antragsformular unter "zum Formular" oder Formlos

  • Bisheriger Personalausweis und/oder Reisepass

    Beide Ausweisdokumente müssen ungültig sein und im Original vorgelegt werden.

  • ggf. Ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegegrad 3 oder höher

    Im Attest muss Ihre Immobilität bestätigt werden, also dass Sie das Haus nicht mehr verlassen können. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reicht eine Kopie aus.

  • ggf. Nachweis der dauerhaften Unterbringung

  • ggf. Bestellung des Amtsgerichts

  • ggf. öffentlich beglaubigte Vollmacht

Der Antrag ist für Sie kostenlos. 

Befreiung, kein Ausweis mehr, Behinderung, Personalausweis, Heimunterbringung, Vollmacht, unter Betreuung gestellt, keine Teilnahme am öffentlichen Leben,
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-54321
Fax
02161 25-53195

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