Befreiung von der Ausweispflicht
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen
Wenn Sie stark pflegebedürftig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist ausnahmsweise eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Die Befreiung kommt zum Beispiel in Frage für:
- Personen, die von einer anderen Person betreut werden
- Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben
- Menschen mit Behinderung
Bei uns können Sie eine Befreiung beantragen, wenn Sie bisher einen deutschen Personalausweis oder Reisepass hatten und Ihren Hauptwohnsitz in Mönchengladbach liegt. Wichtig ist, dass alle Ihre Ausweisdokumente ungültig sind. Das ist der Fall, wenn Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen sind.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Antragsformular unter "zum Formular" oder Formlos
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Bisheriger Personalausweis und/oder Reisepass
Beide Ausweisdokumente müssen ungültig sein und im Original vorgelegt werden.
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ggf. Ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegegrad 3 oder höher
Im Attest muss Ihre Immobilität bestätigt werden, also dass Sie das Haus nicht mehr verlassen können. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reicht eine Kopie aus.
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ggf. Nachweis der dauerhaften Unterbringung
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ggf. Bestellung des Amtsgerichts
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ggf. öffentlich beglaubigte Vollmacht
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Der Antrag ist für Sie kostenlos.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rheydt Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-8169
Meldestelle Rheindahlen Tel.: 02161 25-7110 Fax: 02161 25-7199
Meldestelle Neuwerk Tel.: 02161 25-7510 Fax: 02161 25-7599
Meldestelle Hardt Tel.: 02161 25-7210 Fax: 02161 25-7299
Meldestelle Odenkirchen Tel.: 02161 25-7710 Fax: 02161 25-7799
Meldestelle Giesenkirchen Tel.: 02161 25-7810 Fax: 02161 25-7899
Meldestelle Wickrath Tel.: 02161 25-7910 Fax: 02161 25-7999