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Kulturrucksack – Antrag
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Stadt Mönchengladbach fördert über den Kulturrucksack NRW kulturelle Projekte in den Sparten Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur, Tanz, Foto/Film/Audio/Medien oder interdisziplinären Formaten. Die Planung und Durchführung erfolgt durch professionelle Künstler*innen und Kulturpädagog*innen in Kooperation mit einer Jugend- oder Kultureinrichtung. Die Einrichtung übernimmt hierbei die Fördermittelabwicklung. Der Kulturrucksack ermöglicht eine Vollförderung.
Wichtig für eine Förderung:
- Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sind zwischen 10 und 14 Jahren alt.
- Mindestteilnehmerzahl 5 pro Projektkraft
- Die Teilnahme ist kostenlos.
- Der Schwerpunkt liegt auf aktiver, kreativer Gestaltung durch die Kinder und Jugendlichen, z.B. Theater spielen, musizieren, Skulpturen bauen, tanzen, Texte schreiben etc.
- Der Durchführungszeitraum ist flexibel: Die Projekte können ganzjährig oder nur über einen bestimmten Zeitraum, wöchentlich oder als Block, an Wochenenden oder in den Ferien durchgeführt werden etc.
- Das Projekt findet außerhalb des Schulunterrichts statt, Kooperationen mit Schulen sind jedoch möglich.
- Die Teilnahme ist freiwillig.
- Förderzeitraum ist das Kalenderjahr, dementsprechend muss das Projekt zum 31.12. abgeschlossen sein. Ggf. kann bei erneuter Antragsstellung eine Fortführung im Folgejahr ermöglicht werden.
- Eine Wiederholung von Projekten ist grundsätzlich möglich, wobei eine Weiterentwicklung des Projekts erkennbar sein sollte.
- Keine Refinanzierung von regulären Angeboten möglich.
Nicht förderfähig sind
- Projekte, in denen die Teilnehmenden nicht selbst aktiv mitgestalten können.
- Konzeptentwicklungen
- Einrichtungen mit ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten und
- Einrichtungen, die rein kommerzielle Zwecke verfolgen.
Details zu förderfähigen Ausgaben sind den Förderbedingungen zu entnehmen (s. unten).
Sie interessieren sich für eine Kulturrucksack-Förderung und haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Irina Pauli
Projektkoordination Kulturrucksack NRW in Mönchengladbach
kulturrucksack@moenchengladbach.de
Voraussetzungen
Es wird empfohlen, vor erster Antragstellung eine Beratung durch Kulturrucksack-Koordinatorin Irina Pauli in Anspruch zu nehmen, um die Förderfähigkeit Ihres Projekts zu prüfen.
- Falls Sie Ihren Antrag nicht direkt komplett erstellen, können Sie Ihre Angaben zwischenspeichern, um später daran weiterzuarbeiten. Ohne Zwischenspeicherung müssen Sie später alle Daten erneut eingeben.
- Ausweisen können Sie sich medienbruchfrei mithilfe der Online-Ausweisfunktion über das Nutzerkonto der BundID oder durch das Nachreichen einer analogen Unterschrift.
- Das Datum der automatischen Einreichungsbestätigung ist bindend. Diese Fassung der Anträge bildet die Grundlage für die Förderentscheidungen; eine nachträgliche Überarbeitung ist nicht vorgesehen.
Die Vergabe der Mittel erfolgt unter Berücksichtigung der o.g. Förderbedingungen und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch das Land NRW. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen – auch bei Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen – besteht nicht.
Erforderliche Unterlagen
-
Keine (abseits dieses Online-Antrags)
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Die Antragsfrist für das Folgejahr ist i.d.R. der 31.10. Unterjährige Nachvergaben sind je nach Verfügbarkeit von Restmitteln möglich.
Bearbeitungsdauer
Unter Berücksichtigung der verfügbaren Fördermittel werden die eingegangenen Anträge nach dem 31.10. vom Kulturbüro geprüft. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Förderbedingungen, der Qualität des Projektantrags sowie einer ausgewogenen Verteilung der Projekte im Stadtgebiet sowie eines stimmigen Gesamtprogramms.
Die Ergebnisse der Prüfung bilden die Grundlage für die Förderentscheidungen. Die ausgewählten Projekte werden anschließend in einer gebündelten Planungsliste der Koordinierungsstelle NRW zur Freigabe vorgelegt. Dies erfolgt in der Regel im Januar des Förderjahres.
Nach erfolgter Freigabe werden die Förderzusagen per Post versandt.
Kosten
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
-
Die Zusage von Fördermitteln erfolgt auf Basis der Förderbedingungen.
Zuständige Abteilung
KulturbüroAlbertusstraße 17
41061 Mönchengladbach
E-Mail: kulturbuero@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-53612
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