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Kulturrucksack – Antrag

Der Kulturrucksack NRW ist ein Landesförderprogramm zum Ausbau der kulturellen Bildung für 10- bis 14-Jährige. Mönchengladbach beteiligt sich seit 2012 und realisiert jedes Jahr rund 25 Projekte. Gefördert werden Projekte aus unterschiedlichen künstlerischen Sparten, welche von professionellen Künstler*innen durchgeführt werden. Am Mönchengladbacher Kulturrucksack beteiligen sich gleichermaßen Vereine der freien Szene, Jugendzentren und städtische Kultureinrichtungen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Die Stadt Mönchengladbach fördert über den Kulturrucksack NRW kulturelle Projekte in den Sparten Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur, Tanz, Foto/Film/Audio/Medien oder interdisziplinären Formaten. Die Planung und Durchführung erfolgt durch professionelle Künstler*innen und Kulturpädagog*innen in Kooperation mit einer Jugend- oder Kultureinrichtung. Die Einrichtung übernimmt hierbei die Fördermittelabwicklung. Der Kulturrucksack ermöglicht eine Vollförderung.

Wichtig für eine Förderung:

  • Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sind zwischen 10 und 14 Jahren alt.
  • Mindestteilnehmerzahl 5 pro Projektkraft
  • Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Der Schwerpunkt liegt auf aktiver, kreativer Gestaltung durch die Kinder und Jugendlichen, z.B. Theater spielen, musizieren, Skulpturen bauen, tanzen, Texte schreiben etc.
  • Der Durchführungszeitraum ist flexibel: Die Projekte können ganzjährig oder nur über einen bestimmten Zeitraum, wöchentlich oder als Block, an Wochenenden oder in den Ferien durchgeführt werden etc.
  • Das Projekt findet außerhalb des Schulunterrichts statt, Kooperationen mit Schulen sind jedoch möglich.
  • Die Teilnahme ist freiwillig.
  • Förderzeitraum ist das Kalenderjahr, dementsprechend muss das Projekt zum 31.12. abgeschlossen sein. Ggf. kann bei erneuter Antragsstellung eine Fortführung im Folgejahr ermöglicht werden.
  • Eine Wiederholung von Projekten ist grundsätzlich möglich, wobei eine Weiterentwicklung des Projekts erkennbar sein sollte.
  • Keine Refinanzierung von regulären Angeboten möglich.

Nicht förderfähig sind

  • Projekte, in denen die Teilnehmenden nicht selbst aktiv mitgestalten können.
  • Konzeptentwicklungen
  • Einrichtungen mit ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten und
  • Einrichtungen, die rein kommerzielle Zwecke verfolgen.

Details zu förderfähigen Ausgaben sind den Förderbedingungen zu entnehmen (s. unten).


Sie interessieren sich für eine Kulturrucksack-Förderung und haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:

Irina Pauli

Projektkoordination Kulturrucksack NRW in Mönchengladbach

kulturrucksack@moenchengladbach.de

Voraussetzungen

Es wird empfohlen, vor erster Antragstellung eine Beratung durch Kulturrucksack-Koordinatorin Irina Pauli in Anspruch zu nehmen, um die Förderfähigkeit Ihres Projekts zu prüfen.

  • Falls Sie Ihren Antrag nicht direkt komplett erstellen, können Sie Ihre Angaben zwischenspeichern, um später daran weiterzuarbeiten. Ohne Zwischenspeicherung müssen Sie später alle Daten erneut eingeben.
  • Ausweisen können Sie sich medienbruchfrei mithilfe der Online-Ausweisfunktion über das Nutzerkonto der BundID oder durch das Nachreichen einer analogen Unterschrift.
  • Das Datum der automatischen Einreichungsbestätigung ist bindend. Diese Fassung der Anträge bildet die Grundlage für die Förderentscheidungen; eine nachträgliche Überarbeitung ist nicht vorgesehen.

Die Vergabe der Mittel erfolgt unter Berücksichtigung der o.g. Förderbedingungen und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch das Land NRW. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen – auch bei Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen – besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine (abseits dieses Online-Antrags)

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Die Antragsfrist für das Folgejahr ist i.d.R. der 31.10. Unterjährige Nachvergaben sind je nach Verfügbarkeit von Restmitteln möglich.

Bearbeitungsdauer

Unter Berücksichtigung der verfügbaren Fördermittel werden die eingegangenen Anträge nach dem 31.10. vom Kulturbüro geprüft. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Förderbedingungen, der Qualität des Projektantrags sowie einer ausgewogenen Verteilung der Projekte im Stadtgebiet sowie eines stimmigen Gesamtprogramms.

Die Ergebnisse der Prüfung bilden die Grundlage für die Förderentscheidungen. Die ausgewählten Projekte werden anschließend in einer gebündelten Planungsliste der Koordinierungsstelle NRW zur Freigabe vorgelegt. Dies erfolgt in der Regel im Januar des Förderjahres.

Nach erfolgter Freigabe werden die Förderzusagen per Post versandt.

Kosten

keine Gebühren

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Zuständige Abteilung

Kulturbüro
Albertusstraße 17
41061 Mönchengladbach
E-Mail: kulturbuero@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-53612
weitere Informationen...
Kulturrucksack – Antrag

Die Stadt Mönchengladbach fördert über den Kulturrucksack NRW kulturelle Projekte in den Sparten Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur, Tanz, Foto/Film/Audio/Medien oder interdisziplinären Formaten. Die Planung und Durchführung erfolgt durch professionelle Künstler*innen und Kulturpädagog*innen in Kooperation mit einer Jugend- oder Kultureinrichtung. Die Einrichtung übernimmt hierbei die Fördermittelabwicklung. Der Kulturrucksack ermöglicht eine Vollförderung.

Wichtig für eine Förderung:

  • Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sind zwischen 10 und 14 Jahren alt.
  • Mindestteilnehmerzahl 5 pro Projektkraft
  • Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Der Schwerpunkt liegt auf aktiver, kreativer Gestaltung durch die Kinder und Jugendlichen, z.B. Theater spielen, musizieren, Skulpturen bauen, tanzen, Texte schreiben etc.
  • Der Durchführungszeitraum ist flexibel: Die Projekte können ganzjährig oder nur über einen bestimmten Zeitraum, wöchentlich oder als Block, an Wochenenden oder in den Ferien durchgeführt werden etc.
  • Das Projekt findet außerhalb des Schulunterrichts statt, Kooperationen mit Schulen sind jedoch möglich.
  • Die Teilnahme ist freiwillig.
  • Förderzeitraum ist das Kalenderjahr, dementsprechend muss das Projekt zum 31.12. abgeschlossen sein. Ggf. kann bei erneuter Antragsstellung eine Fortführung im Folgejahr ermöglicht werden.
  • Eine Wiederholung von Projekten ist grundsätzlich möglich, wobei eine Weiterentwicklung des Projekts erkennbar sein sollte.
  • Keine Refinanzierung von regulären Angeboten möglich.

Nicht förderfähig sind

  • Projekte, in denen die Teilnehmenden nicht selbst aktiv mitgestalten können.
  • Konzeptentwicklungen
  • Einrichtungen mit ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten und
  • Einrichtungen, die rein kommerzielle Zwecke verfolgen.

Details zu förderfähigen Ausgaben sind den Förderbedingungen zu entnehmen (s. unten).


Sie interessieren sich für eine Kulturrucksack-Förderung und haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:

Irina Pauli

Projektkoordination Kulturrucksack NRW in Mönchengladbach

kulturrucksack@moenchengladbach.de

  • Keine (abseits dieses Online-Antrags)

keine Gebühren
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5fabbb9701a0660d0c366508
Kulturbüro
Anschrift
Albertusstraße 17
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-53612

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