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Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online oder bei der Unteren Fischereibehörde möglich.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 3. Juli 2026 ist der Fischereischein digital

Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Mönchengladbach möglich.

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Was ändert sich?

  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?

Ab Juli 2026 sind mitzuführen:

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Jugendfischereischein entfällt

Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.

 

Online-Antrag

Für die Online-Beantragung des Fischereischeins wird ein Nutzerkonto auf der digitalen Identitätsplattform BundID mit eID-Funktion des Personalausweises benötigt.

Für die Online-Beantragung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe und des Ausländerfischereischeins reicht grundsätzlich auch ein einfacher BundID-Login (E-Mailadresse und Passwort). Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sollen in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen 

Bei Fragen zur persönlichen Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Untere Fischereibehörde.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Gebühren und Abgaben

Verwaltungsleistung

Online

Bei der Unteren Fischereibehörde

Fischereischein auf Lebenszeit

18,00 €

30,00 €

Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr)

14,00 € (10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr)

22,00 € (10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)

Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr)

42,00 € (30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)

50,00 € (30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr)

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)

20,00 €

32,00 €

 

Beim Landesamt online oder postalisch

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit

30,00 €

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe

Seit dem 3. Juli 2026 ist der Fischereischein digital

Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Mönchengladbach möglich.

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Was ändert sich?

  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.

Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?

Ab Juli 2026 sind mitzuführen:

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Jugendfischereischein entfällt

Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.

 

Online-Antrag

Für die Online-Beantragung des Fischereischeins wird ein Nutzerkonto auf der digitalen Identitätsplattform BundID mit eID-Funktion des Personalausweises benötigt.

Für die Online-Beantragung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe und des Ausländerfischereischeins reicht grundsätzlich auch ein einfacher BundID-Login (E-Mailadresse und Passwort). Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sollen in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen 

Bei Fragen zur persönlichen Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Untere Fischereibehörde.

Gebühren und Abgaben

Verwaltungsleistung

Online

Bei der Unteren Fischereibehörde

Fischereischein auf Lebenszeit

18,00 €

30,00 €

Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr)

14,00 € (10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr)

22,00 € (10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)

Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr)

42,00 € (30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)

50,00 € (30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr)

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)

20,00 €

32,00 €

 

Beim Landesamt online oder postalisch

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit

30,00 €

Beleg, Zahlung, Angelschein, Fischereischein, fischen

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