Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebäude weiterhin nur mit einem zuvor vereinbarten Termin besucht werden können.
Kfz-Zulassungsangelegenheiten: Terminvergabe ausschließlich für gewerbliche Kunden
Ein Terminvergabesystem ausschließlich für das Kfz-Gewerbe und sog. Zulassungsdienste wurde eingerichtet.
Es können ausschließlich gewerbliche Kunden maximal 2 Dienstleistungen pro Termin mit einer Vorlaufzeit von einer Woche buchen. Als Dienstleistungen stehen die Anliegen des Servicebereichs in Kfz-Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung. Die Buchung kann dabei bis zu einer Stunde vor einem freien Termin noch online erfolgen. Der Nachweis der gewerblichen Tätigkeit erfolgt mittels jeweils vorzulegender Gewerbeanmeldung.
Die Regelung, wonach KFZ-Händler, KFZ-Werkstätten und sog. Zulassungsdienste täglich ab 3 und bis zu maximal 40 Dienstleistungen (Zulassungen, Außerbetriebsetzungen usw.) täglich gesammelt in Taschen und ohne vorherige Terminvereinbarung abgeben dürfen, gilt unverändert fort.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach ausgewählter Dienstleistung.
Eine Gewerbeanmeldung ist zwingend zum Termin mitzubringen.
Hinweise und Besonderheiten
Wir bitten aus Gründen des Infektionsschutzes dringend um bargeldlose Zahlung der anfallenden Gebühren z.B. durch EC-Kartenzahlung
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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Weiterführende Informationen
Zudem weisen wir darauf hin, dass nochmals alle vor Ort tätigen Fahrschulen darauf hingewiesen wurden, dass die Fahrerlaubnisanträge der Fahrschülerinnen und Fahrschüler gesammelt durch die Fahrschulen hier abzugeben sind, um sowohl der Kundschaft wie auch der Mitarbeiterschaft vermeidbare Kontakte zu ersparen.