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Reiserückkehrer / Meldung beim Gesundheitsamt (Coronaschutzverordnung)

Die Meldung beim Gesundheitsamt können Sie als ReiserückkehrerIn ganz unkompliziert online (siehe roter Button unten) einreichen.

 

Alles rund um das Thema Corona finden Sie unter: Corona - Moenchengladbach

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

WICHTIGER HINWEIS: 

Wer aus Risikogebieten im Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss sich aktuell nicht in Quarantäne begeben.

  • Die Corona-Einreiseverordnung, in der diese Maßnahme festgeschrieben worden war, ist nicht über den 30. November 2020 hinaus verlängert worden.
  • Grund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20. November 2020, der die Verordnung außer Kraft gesetzt hatte.
  • Das Gericht stellt das System des Bundes zur Ausweisung von ausländischen Risikogebieten in Frage. Die Richterinnen und Richter sind der Auffassung, dass eine Quarantäne nicht gerechtfertigt ist, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande besteht.

Das heißt jedoch nicht, dass Einreisende aus Risikogebieten nun keine Auflagen mehr erfüllen müssen.

  • Auch in Nordrhein-Westfalen gelten die Bestimmungen des Bundes unverändert fort. Das heißt, dass Einreisende aus so genannten Risikogebieten verpflichtet sind, sich vor der Einreise digital unter digitale Einreiseanmeldung anzumelden. Ausnahmen zur Anmeldepflicht gelten insbesondere für den ‚kleinen Grenzverkehr‘ – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden.

  • Außerdem weiterhin gültig ist die bundesweit geltende „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“.

  • Danach ist auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes nach Einreise ein Testnachweis vorzulegen. Gefordert ist dann der Nachweis eines negativen Coronavirus-Tests in deutscher, englischer oder französischer Sprache (als Papier- oder Digitaldokument).

  • Die zugrundeliegende Testung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts. 

  • Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts 

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Für Medizinische Beratung

wenden Sie sich an die Kassenärzliche Vereinigung
Telefon: 116117

Informationen zu Ihren Testergebnissen

aus angeordneten Tests durch das Gesundheitsamt im Testzentrum Wilhelm Strauss-Straße können telefonisch nicht abgefragt werden. Sie erhalten einen Anruf vom Gesunheitsamt.

Informationen zur Corona-Schutzverordnung und weitere Hinweise erhalten Sie hier.

Zuständige Abteilung

Fachbereich Gesundheit
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Reiserückkehrer / Meldung beim Gesundheitsamt (Coronaschutzverordnung)

WICHTIGER HINWEIS: 

Wer aus Risikogebieten im Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss sich aktuell nicht in Quarantäne begeben.

  • Die Corona-Einreiseverordnung, in der diese Maßnahme festgeschrieben worden war, ist nicht über den 30. November 2020 hinaus verlängert worden.
  • Grund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20. November 2020, der die Verordnung außer Kraft gesetzt hatte.
  • Das Gericht stellt das System des Bundes zur Ausweisung von ausländischen Risikogebieten in Frage. Die Richterinnen und Richter sind der Auffassung, dass eine Quarantäne nicht gerechtfertigt ist, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande besteht.

Das heißt jedoch nicht, dass Einreisende aus Risikogebieten nun keine Auflagen mehr erfüllen müssen.

  • Auch in Nordrhein-Westfalen gelten die Bestimmungen des Bundes unverändert fort. Das heißt, dass Einreisende aus so genannten Risikogebieten verpflichtet sind, sich vor der Einreise digital unter digitale Einreiseanmeldung anzumelden. Ausnahmen zur Anmeldepflicht gelten insbesondere für den ‚kleinen Grenzverkehr‘ – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden.

  • Außerdem weiterhin gültig ist die bundesweit geltende „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“.

  • Danach ist auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes nach Einreise ein Testnachweis vorzulegen. Gefordert ist dann der Nachweis eines negativen Coronavirus-Tests in deutscher, englischer oder französischer Sprache (als Papier- oder Digitaldokument).

  • Die zugrundeliegende Testung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts. 

  • Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts 

Für Medizinische Beratung

wenden Sie sich an die Kassenärzliche Vereinigung
Telefon: 116117

Informationen zu Ihren Testergebnissen

aus angeordneten Tests durch das Gesundheitsamt im Testzentrum Wilhelm Strauss-Straße können telefonisch nicht abgefragt werden. Sie erhalten einen Anruf vom Gesunheitsamt.

Informationen zur Corona-Schutzverordnung und weitere Hinweise erhalten Sie hier.

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Fachbereich Gesundheit
Anschrift
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach