Erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
In bestimmten Fällen kann eine erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) ausgestellt werden. Zusätzlich zu den Angaben in einer Meldebescheinigung werden bei einer erweiterten Meldebescheinigung auch der Familienstand, die Konfession oder die Staatsangehörigkeit aufgeführt. Sie wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt für die Anmeldung einer Eheschließung gefordert, oder bei ausländischen Personen zur Vorlage bei ihrem Konsulat.
Mit der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung wird lediglich bestätigt, dass die betroffene Person unter den angegebenen Daten im Melderegister der Stadt Mönchengladbach gespeichert ist oder war.
Sie können die erweiterte Meldebescheinigung online beantragen:
Hierfür benötigen Sie:
- einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
- ein Konto der BundID
- die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
Die Bearbeitungsdauer der gestellten Anträgen richtet sich nach dem aktuellen Antragsaufkommen und kann ca. zwei Wochen in Anspruch nehmen. Die erweiterte Meldebescheinigung wird postalisch übersandt.
Alternativ gibt es folgende Antragsmöglichkeiten:
- schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
- per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
- per Fax unter der Nummer 02161-2553195
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt ist die Person, deren personenbezogenen Daten im Melderegister gespeichert sind.
- Für Personen unter 16 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter die Meldebescheinigung beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel oder Nationalpass
- Bei einer schriftlichen Beantragung ist eine Kopie der vorgenannten Ausweisdokumente beizufügen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer der gestellten Anträgen richtet sich nach dem aktuellen Antragsaufkommen und kann ca. zwei Wochen in Anspruch nehmen. Die erweiterte Meldebescheinigung wird postalisch übersandt.
Kosten
9,00 Euro
Sie können die Meldebescheinigung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rathaus Rheydt Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-8169
Meldestelle Rheindahlen Tel.: 02161 25-7110 Fax: 02161 25-7199
Meldestelle Hardt Tel.: 02161 25-7210 Fax: 02161 25-7299
Meldestelle Neuwerk Tel.: 02161 25-7510 Fax: 02161 25-7599
Meldestelle Odenkirchen Tel.: 02161 25-7710 Fax: 02161 25-7799
Meldestelle Giesenkirchen Tel.: 02161 25-7810 Fax: 02161 25-7899
Meldestelle Wickrath Tel.: 02161 25-7910 Fax: 02161 25-7999