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Parkerleichterung für Ärztinnen und Ärzte

Beantragung einer Parkerleichterung für Ärztinnen und Ärzte.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Ärztinnen und Ärzte

Zur Ausübung ihrer Tätigkeit können Ärztinnen und Ärzte Parkerleichterungen in Form einer Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Genehmigung wird für drei Jahre erteilt.

  • Praktische Ärzte / Ärztinnen,
  • Allgemeinmediziner/innen
  • Internisten, Internistinnen,
  • Frauenärztinnen und - ärzte sowie
  • Kinderärztinnen und -ärzte

richten den Antrag unmittelbar an das Ordnungsamt, Abt. Verkehrslenkung. Die übrigen Ärztinnen und Ärzte richten den Antrag bitte an die Kassenärztliche Vereinigung

Zum Antrag auf Parkerleichterungen (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)

Die übrigen Ärztinnen und Ärzte richten den Antrag zunächst an die Kassenärztliche Vereinigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Formaler Antrag (Online ausfüllbar. Siehe Formulare und Broschüren)
  • Fahrzeugschein
  • Arztgenehmigung

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Die Verlängerung der Geltungsdauer einer Ausnahmegenehmigung/ Erlaubnis ist mindestens sechs Wochen vor Ablauf schriftlich (postalisch oder per Fax 02161/25-6191) versehen mit Unterschrift des Firmeninhabers/ verantwortlichen Person (gemäß § 64 VwVfG) zu beantragen.

Kosten

Arztgenehmigung

270,00 EUR Arztgenehmigung (pauschal)

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • § 46 Straßenverkehrsordnung

Zuständige Abteilung

Erlaubnisse nach der StVO
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de

weitere Informationen...
Parkerleichterung für Ärztinnen und Ärzte

Ärztinnen und Ärzte

Zur Ausübung ihrer Tätigkeit können Ärztinnen und Ärzte Parkerleichterungen in Form einer Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Genehmigung wird für drei Jahre erteilt.

  • Praktische Ärzte / Ärztinnen,
  • Allgemeinmediziner/innen
  • Internisten, Internistinnen,
  • Frauenärztinnen und - ärzte sowie
  • Kinderärztinnen und -ärzte

richten den Antrag unmittelbar an das Ordnungsamt, Abt. Verkehrslenkung. Die übrigen Ärztinnen und Ärzte richten den Antrag bitte an die Kassenärztliche Vereinigung

Zum Antrag auf Parkerleichterungen (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)

Die übrigen Ärztinnen und Ärzte richten den Antrag zunächst an die Kassenärztliche Vereinigung.

  • Formaler Antrag (Online ausfüllbar. Siehe Formulare und Broschüren)
  • Fahrzeugschein
  • Arztgenehmigung

Arztgenehmigung

270,00 EUR Arztgenehmigung (pauschal)

Parkausweis für Ärzte, Ärzte, Parken Arzt, Parkplatz Arzt, Parkerlaubnis Arzt, Parken Mediziner, Doktor,
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/62b1b332c73c4b25468201f2
Erlaubnisse nach der StVO
Anschrift
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach