Feinstaubplakette
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
In der 35.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) ist die Zuordnung von Fahrzeugen zu den Schadstoffgruppen geregelt. Diese ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem Fahrzeugschein, alternativ der Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder dem Fahrzeugbrief.
Um die Belastung der Luft durch Abgase dauerhaft zu senken, wurden in ganz Deutschland Umweltzonen eingerichtet. In der Stadt Mönchengladbach wurde diese Umweltzone zum 01.01.2013 eingerichtet. Nur Fahrzeuge mit grüner Plakette sind zur Einfahrt berechtigt. Eine Plakette bekommen Sie bei der Zulassungsstelle, bei den technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ), aber auch in autorisierten Autowerkstätten.
Die entsprechende Plakette muss am Fahrzeug deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem Fahrzeugschein, alternativ der Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder dem Fahrzeugbrief.
Allgemeine Informationen
Sonderschalter für "schnelle" Anliegen
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Adressänderung bei Umzug innerhalb von MG
- Ausgabe von Feinstaubplaketten
- Zuteilung von Stempelplaketten
- Abholung von Führerscheinen und Fahrerkarten
- Ausstellung internationaler Führerschein
Der Sonderschalter steht Ihnen zu den folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
Montag u. Dienstag 08:00 – 12:30 und 13:30 – 14:30 Uhr
Mittwoch 07:00 – 12:30
Donnerstag 09:00 – 13:30 und 14:30 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00
Aufgrund des derzeit hohen Andrangs kann es leider zu Wartezeiten kommen.
Weiterführende Informationen
Grüne Plaketten bekommen alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator (Ausnahme: einige wenige ältere Fahrzeuge) sowie Dieselfahrzeuge, die entweder mindestens die europäische Abgasnorm Euro 4 erfüllen oder der Euro 3-Norm genügen und mit einem leistungsfähigen Partikelfilter nachgerüstet sind (Schadstoffgruppe 4) und Fahrzeuge mit Antrieb ohnen Verbrennungsmotor (zum Beispiel Elektromotor oder Brennstoffzellenfahrzeuge).
Gelbe Plaketten erhalten Euro 3-Dieselfahrzeuge und mit Partikelfilter nachgerüstete Euro 2-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 3). Bitte Beachten: Diese Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Umweltzone Mönchengladbach!
Rote Plaketten sind vorgesehen für Euro 2- und nachgerüstete Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 2). Bitte Beachten: Diese Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Umweltzone Mönchengladbach!
Keine Plaketten erhalten wegen ihrer hohen Stickstoffoxid- und Partikelemissionen Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator und Euro 1
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
i. d. R. sofort
Kosten
Die Ausgabe der Plakette ist im Regelfall kostenpflichtig. Bei der Zulassungsstelle der Stadt Mönchengladbach werden 5,00 EUR Gebühr erhoben.
Wir bitten aus Gründen des Infektionsschutzes dringend um bargeldlose Zahlung der anfallenden Gebühren z.B. durch EC-Kartenzahlung.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
35.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510
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