Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Der Karteninhaber kann seine eID-Karte nutzen, um seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen oder die im Chip gespeicherten Daten zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden zu übermitteln.
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt und enthält u.a. folgende Daten:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und dient somit nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.
Laden Sie hier die Informationen zur eID-Karte in deutscher Sprache als PDF herunter
Voraussetzungen
- Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind
- in Mönchengladbach mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
- Mindestalter 16 Jahre
Staaten der Europäischen Union (EU) (ohne Deutschland):
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Niederlande
- Italien
- Irland
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
EWR-Staaten:
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Erforderliche Unterlagen
Zur Identitätsfeststellung hat sich die antragstellende Person unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich auszuweisen.
Allgemeine Informationen
Die eID-Karte kann nur in der Meldestelle Vitus-Center beantragt werden.
Bei einem Umzug (Anmeldung neuer Wohnung) ist die eID-Karte zwecks Aktualisierung der Anschrift vorzulegen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die eID-Karten werden nach der Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies kann ca. drei Wochen in Anspruch nehmen.
Kosten
Die Gebühr beträgt 37,00 €
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195