Gewerbezentralregisterauskunft (gewerbliches Führungszeugnis)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Sie benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister / Gewerbezentralregisterauszug (gewerbliches Führungszeugnis) für eigene Zwecke oder für eine Behörde.
Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtliche Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.
Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (Bundesjustizamt.de).
Voraussetzungen
Der Gewerbezentralregisterauszug (gewerbliches Führungszeugnis) kann online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
Hierzu benötigen Sie:
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- ein Kartenlesegerät oder ein mobiles Endgerät mit NFC-Funktion zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- die AusweisApp2,
- ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
Alternativ kann der Gewerbezentralregisterauszug persönlich / durch einen Bevollmächtigten beim Ordnungsamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragt werden, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Mönchengladbach ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll oder Sie in Mönchengladbach wohnen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass oder Nationalpass
Bei juristischen Personen ist ein Nachweis über die Vertretungsvollmacht zu führen.
Des Weiteren sind folgende Angaben erforderlich:
- Rechtsform
- Handelsregister-Nummer
- Sitz des Unternehmens
Bei Bevollmächtigung eines Dritten muss die schriftliche Vollmacht und ein Ausweis des Vollmachtgebers vorgelegt werden. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
13,00 EUR
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung
Zuständige Abteilung
Allgemeine GewerbeangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
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