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KFZ Wiederzulassung

Hier können Sie Ihr bereits registriertes Fahrzeug online Wiederzulassen. Wenn Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, so können Sie die Wiederzulassung beantragen. Die Zulassung kann auf dieselbe/denselben oder eine/n andere/n Fahrzeughalter/in erfolgen.

 

Online Wiederzulassung:

Sie möchten von der Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (auch Wiederzulassung) bzw. Außerbetriebsetzung (i-Kfz) Gebrauch machen, dann klicken Sie auf den roten Button unten (Zum Online-Service).

 

Grundvoraussetzung hierfür ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit kostenloser 'AusweisApp2' (alternativ ein Kartenlesegerät). Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nr, gültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes).

 

Hinweis zu neuen Gebühren ab dem 01.09.2023:

Ab dem 1. September 2023 treten einige Neuerungen im Bereich der Fahrzeugzulassung in Kraft. Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) geht auch eine neue Gebührenordnung (GebOst) einher. Die Stadt Mönchengladbach weist darauf hin, dass sich die Gebühren für Amtshandlungen in der Zulassungsstelle vor Ort und die Gebühren für die Abwicklung der Amtshandlungen über das internetbasierte Verfahren unterscheiden.

Die Änderung der Grundgebühren (Amtshandlungen vor Ort) können Sie dem pdf (Neuerlass FZV 2023) unter Formulare/Dokumente entnehmen.

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Online Wiederzulassung:

Sie möchten von der Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (auch Wiederzulassung) bzw. Außerbetriebsetzung (i-Kfz) Gebrauch machen, dann klicken Sie auf den roten Button unten (Zum Online-Service).

 

Sie können die KFZ Wiederzulassung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.

 

Grundvoraussetzung für die Nutzung des Online-Dienstes ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktionund ein Smartphone mit kostenloser 'AusweisApp2'(alternativ ein Kartenlesegerät). Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nrgültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes).

 

Gerne können Sie hier auch online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren: Online-Terminvereinbarung

 

Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".

Erforderliche Unterlagen

  • Entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Halterwechsel)
  • ggfls. Kennzeichenschilder
  • eVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Bankverbindung

 

Liegt die Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurück und die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind nicht mehr vorhanden, muss eine Abnahme des Fahrzeuges nach § 21 StVZO erfolgen. Zudem ist ein Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages o.ä. zu erbringen.

 

Als Bevollmächtigte*r benötigen Sie neben Ihrem Ausweis die folgenden Unterlagen:

  • Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers (siehe unter Formulare/Dokumente)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe unter Formulare/Dokumente)

 

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte  vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.

Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.

 

Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (unter Formulare / Dokumente: "Erklärung zur Auskunftssperre") oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.

 

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sofort.

Kosten

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:

  • ab 12,40 EUR

Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 686-4510
weitere Informationen...
KFZ Wiederzulassung

Online Wiederzulassung:

Sie möchten von der Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (auch Wiederzulassung) bzw. Außerbetriebsetzung (i-Kfz) Gebrauch machen, dann klicken Sie auf den roten Button unten (Zum Online-Service).

 

Sie können die KFZ Wiederzulassung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.

 

Grundvoraussetzung für die Nutzung des Online-Dienstes ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktionund ein Smartphone mit kostenloser 'AusweisApp2'(alternativ ein Kartenlesegerät). Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nrgültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes).

 

Gerne können Sie hier auch online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren: Online-Terminvereinbarung

 

Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".

  • Entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Halterwechsel)
  • ggfls. Kennzeichenschilder
  • eVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Bankverbindung

 

Liegt die Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurück und die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind nicht mehr vorhanden, muss eine Abnahme des Fahrzeuges nach § 21 StVZO erfolgen. Zudem ist ein Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages o.ä. zu erbringen.

 

Als Bevollmächtigte*r benötigen Sie neben Ihrem Ausweis die folgenden Unterlagen:

  • Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers (siehe unter Formulare/Dokumente)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe unter Formulare/Dokumente)

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte  vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.

Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.

 

Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (unter Formulare / Dokumente: "Erklärung zur Auskunftssperre") oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.

 

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:

  • ab 12,40 EUR

Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

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https://verkehr-igv.krzn.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=IZU&MANDANT=MOENCHENGLADBACH
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