KFZ Außerbetriebsetzung / Abmeldung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Folgende Voraussetzungen müssen für den Online-Service erfüllt werden:
- ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten (mit verdeckten Sicherheitscodes)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (mit verdecktem Sicherheitscode)
Hierfür benötigen Sie:
- einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
- ein Konto der BundID
- die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).
Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
So funktioniert’s:
- Online-Service (roter Button) aufrufen.
- Anmeldung der BundID
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (Sicherheitscodes)
- Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen gewünscht ist.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.
Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".
Der Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I kann nicht vorgelegt werden?
Bringen Sie diese Verlusterklärung ausgefüllt mit: Dienstleistung Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I (Verlust/Ersatz, Adressen- oder Namensänderung) öffnen Hierfür benötigen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle Mönchengladbach.
Das/die Kennzeichen können nicht vorgelegt werden?
Bringen Sie eine Verlusterklärung ausgefüllt mit.
Allgemeine Informationen
Bei einer Veräußerung sollten Sie die Außerbetriebsetzung / Abmeldung des Fahrzeugs vor der Übergabe vornehmen. Wenn das nicht gewünscht ist, teilen Sie die Veräußerung unverzüglich schriftlich der Zulassungsstelle mit. Die Veräußerungsanzeige muss enthalten:
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum der Veräußerung
- Name und Anschrift des Erwerbers (Es empfiehlt sich den Personalausweis zeigen zu lassen und die Ausweis - Nummer in der Veräußerungsmitteilung zu notieren)
- schriftliche Bestätigung des Erwerbers über den Erhalt des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II), des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Nach Vorliegen aller Unterlagen / Informationen sofort.
Kosten
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:
- ab 6,30 € (online)
Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510
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