KFZ Außerbetriebsetzung / Abmeldung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Eine Vollmacht muss nicht vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie für Ihre Vorsprache zur Außerbetriebsetzung die Öffnungszeiten unseres Sonderschalters.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II); nicht erforderlich, jedoch empfohlen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- gesiegelte Kennzeichenschilder
Gegebenenfalls:
- Der Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I kann nicht vorgelegt werden? Bringen Sie diese Verlusterklärung ausgefüllt mit:
- Dienstleistung Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I (Verlust/Ersatz, Adressen- oder Namensänderung) öffnen
- Das/die Kennzeichen können nicht vorgelegt werden? Bringen Sie diese Verlusterklärung ausgefüllt mit:
- Dienstleistung Verlusterklärung des Kennzeichens / Umkennzeichnung öffnen
Allgemeine Informationen
Bei einer Veräußerung sollten Sie die Außerbetriebsetzung / Abmeldung des Fahrzeugs vor der Übergabe vornehmen. Wenn das nicht gewünscht ist, teilen Sie die Veräußerung unverzüglich schriftlich der Zulassungsstelle mit. Die Veräußerungsanzeige muss enthalten:
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum der Veräußerung
- Name und Anschrift des Erwerbers (Es empfiehlt sich den Personalausweis zeigen zu lassen und die Ausweis - Nummer in der Veräußerungsmitteilung zu notieren)
- schriftliche Bestätigung des Erwerbers über den Erhalt des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II), des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Formulare, Dokumente
Bei der Online Außerbetriebssetzung/Abmeldung eines KFZ bei der Stadt Mönchengladbach wird das Verfahren "iKFZ" verwendet (siehe roter Button).
Unter gewissen Vorraussetzungen können Sie die Dienstleistung Online vornehmen und eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist nicht mehr erforderlich.
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510
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