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KFZ Außerbetriebsetzung / Abmeldung

Hier können Sie Ihr zugelassenes Kraftfahrzeug ganz einfach und unkompliziert online außerbetriebsetzen / abmelden.

Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.

 

Online Außerbetriebsetzung:

Sie möchten von der Möglichkeit der internetbasierten Außerbetriebsetzung / Abmeldung (i-Kfz) ohne persönliche Vorsprache Gebrauch machen, dann klicken Sie auf den roten Button unten (Zum Online-Service).

 

Grundvoraussetzung hierfür ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit kostenloser 'AusweisApp' (alternativ ein Kartenlesegerät) sowie ein Konto der BundID. Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nr, gültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes).

 

Sie können die KFZ Außerbetriebsetzung / Abmeldung online mit elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.

 

Falls Sie den Online-Dienst nicht nutzen möchten oder können, besteht die Möglichkeit, den Sonderschalter bei der Zulassungsstelle Mönchengladbach für diesen Dienst zu nutzen.

Folgende Unterlagen werden dort benötigt:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • gesiegelte Kennzeichenschilder

 

Hinweis:

Bei der persönlichen Vorsprache einer beauftragten Person muss keine Vollmacht vorgelegt werden.

 

Hinweis zu neuen Gebühren ab dem 01.09.2023:

Ab dem 1. September 2023 treten einige Neuerungen im Bereich der Fahrzeugzulassung in Kraft. Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) geht auch eine neue Gebührenordnung (GebOst) einher. Die Stadt Mönchengladbach weist darauf hin, dass sich die Gebühren für Amtshandlungen in der Zulassungsstelle vor Ort und die Gebühren für die Abwicklung der Amtshandlungen über das internetbasierte Verfahren unterscheiden.

Die Änderung der Grundgebühren (Amtshandlungen vor Ort) können Sie dem pdf (Neuerlass FZV 2023) unter Formulare/Dokumente entnehmen.

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Folgende Voraussetzungen müssen für den Online-Service erfüllt werden:

  • ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten (mit verdeckten Sicherheitscodes)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (mit verdecktem Sicherheitscode)
Anmeldung Online Dienst:

Hierfür benötigen Sie:

  • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
  • ein Konto der  BundID
  • die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).

Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.

Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

So funktioniert’s:

  • Online-Service (roter Button) aufrufen.
  • Anmeldung der BundID
  • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (Sicherheitscodes)
  • Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
  • Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
  • Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen gewünscht ist.
  • Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. 
  • Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  • Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.

 

Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".

 

Der Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I kann nicht vorgelegt werden?

Bringen Sie diese Verlusterklärung ausgefüllt mit: Dienstleistung Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I (Verlust/Ersatz, Adressen- oder Namensänderung) öffnen Hierfür benötigen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle Mönchengladbach.

 

Das/die Kennzeichen können nicht vorgelegt werden?

Bringen Sie eine Verlusterklärung ausgefüllt mit. 

Allgemeine Informationen

Bei einer Veräußerung sollten Sie die Außerbetriebsetzung / Abmeldung des Fahrzeugs vor der Übergabe vornehmen. Wenn das nicht gewünscht ist, teilen Sie die Veräußerung unverzüglich schriftlich der Zulassungsstelle mit. Die Veräußerungsanzeige muss enthalten:

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Datum der Veräußerung
  • Name und Anschrift des Erwerbers (Es empfiehlt sich den Personalausweis zeigen zu lassen und die Ausweis - Nummer in der Veräußerungsmitteilung zu notieren)
  • schriftliche Bestätigung des Erwerbers über den Erhalt des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II), des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller Unterlagen / Informationen sofort.

Kosten

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:

  • ab 6,30 € (online)

Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 686-4510
weitere Informationen...
KFZ Außerbetriebsetzung / Abmeldung

Folgende Voraussetzungen müssen für den Online-Service erfüllt werden:

  • ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten (mit verdeckten Sicherheitscodes)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (mit verdecktem Sicherheitscode)
Anmeldung Online Dienst:

Hierfür benötigen Sie:

  • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
  • ein Konto der  BundID
  • die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).

Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.

Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

So funktioniert’s:

  • Online-Service (roter Button) aufrufen.
  • Anmeldung der BundID
  • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (Sicherheitscodes)
  • Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
  • Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
  • Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen gewünscht ist.
  • Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. 
  • Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  • Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.

 

Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".

 

Der Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I kann nicht vorgelegt werden?

Bringen Sie diese Verlusterklärung ausgefüllt mit: Dienstleistung Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I (Verlust/Ersatz, Adressen- oder Namensänderung) öffnen Hierfür benötigen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle Mönchengladbach.

 

Das/die Kennzeichen können nicht vorgelegt werden?

Bringen Sie eine Verlusterklärung ausgefüllt mit. 

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:

  • ab 6,30 € (online)

Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

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