Abmeldung der Wohnung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wer aus einer Wohnung in Mönchengladbach auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Nebenwohnungen können Sie hier abmelden, wenn Sie in Mönchengladbach Ihren Hauptwohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Wenn Sie in das Ausland verziehen, können Sie die Abmeldung in den Meldestellen des Fachbereiches Bürgerservice vornehmen.
- Bei der Abmeldung können Sie sich durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Abmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
- Bei Familien und Lebenspartnerschaften genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
- Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis mindestens eines Meldepflichtigen (Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass)
- Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde"
- Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweisdokument
Allgemeine Informationen
Mit der Abmeldung werden die Daten zu Ihrer Wohnung im Melderegister der Stadt Mönchengladbach geändert. Bitte beachten Sie, dass durch diese Änderung nicht automatisch Ihre Daten bei anderen Fachbereichen der Stadt Mönchengladbach berichtigt werden.
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde Mönchengladbach ist in folgenden Fällen nicht erforderlich:
- Sie ziehen in eine andere Stadt im Inland und verlegen somit Ihren Hauptwohnsitz von Mönchengladbach. Hierbei melden Sie sich nur bei der Meldebehörde am Ort der neuen Wohnung an.
- Sie geben Ihren Nebenwohnsitz in Mönchengladbach auf und melden in einer anderen Stadt im Inland einen neuen Nebenwohnsitz an. Die Abmeldung der bisherigen Wohnung nehmen Sie bei der Meldebehörde des neuen Nebenwohnsitzes vor.
- Sie geben Ihren Nebenwohnsitz in Mönchengladbach auf ohne eine neue Nebenwohnung zu beziehen. Die Abmeldung dieser Wohnung nehmen Sie bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes vor.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
- Innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug
- Frühestens eine Woche vor dem Auszug
Bearbeitungsdauer
Im Rahmen der Vorsprache
Kosten
Keine
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
§§ 17 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rathaus Rheydt Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-8169
Meldestelle Rheindahlen Tel.: 02161 25-7110 Fax: 02161 25-7199
Meldestelle Hardt Tel.: 02161 25-7210 Fax: 02161 25-7299
Meldestelle Neuwerk Tel.: 02161 25-7510 Fax: 02161 25-7599
Meldestelle Odenkirchen Tel.: 02161 25-7710 Fax: 02161 25-7799
Meldestelle Giesenkirchen Tel.: 02161 25-7810 Fax: 02161 25-7899
Meldestelle Wickrath Tel.: 02161 25-7910 Fax: 02161 25-7999