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Abmeldung der Wohnung

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wer aus einer Wohnung in Mönchengladbach auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Nebenwohnungen können Sie hier abmelden, wenn Sie in Mönchengladbach Ihren Hauptwohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • Wenn Sie in das Ausland verziehen, können Sie die Abmeldung in den Meldestellen des Fachbereiches Bürgerservice vornehmen.
  • Bei der Abmeldung können Sie sich durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Abmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
  • Bei Familien und Lebenspartnerschaften genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
  • Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis mindestens eines Meldepflichtigen (Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass)
  • Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde"
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweisdokument

Allgemeine Informationen

Mit der Abmeldung werden die Daten zu Ihrer Wohnung im Melderegister der Stadt Mönchengladbach geändert. Bitte beachten Sie, dass durch diese Änderung nicht automatisch Ihre Daten bei anderen Fachbereichen der Stadt Mönchengladbach berichtigt werden.

Eine Abmeldung bei der Meldebehörde Mönchengladbach ist in folgenden Fällen nicht erforderlich:

  • Sie ziehen in eine andere Stadt im Inland und verlegen somit Ihren Hauptwohnsitz von Mönchengladbach. Hierbei melden Sie sich nur bei der Meldebehörde am Ort der neuen Wohnung an.
  • Sie geben Ihren Nebenwohnsitz in Mönchengladbach auf und melden in einer anderen Stadt im Inland einen neuen Nebenwohnsitz an. Die Abmeldung der bisherigen Wohnung nehmen Sie bei der Meldebehörde des neuen Nebenwohnsitzes vor.
  • Sie geben Ihren Nebenwohnsitz in Mönchengladbach auf ohne eine neue Nebenwohnung zu beziehen. Die Abmeldung dieser Wohnung nehmen Sie bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes vor.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

  • Innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug
  • Frühestens eine Woche vor dem Auszug

Bearbeitungsdauer

Im Rahmen der Vorsprache

Kosten

Keine

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§§ 17 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

Verwandte Dienstleistungen

Anmeldung der Wohnung

Zuständige Abteilung

Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...

 Kontakt

Meldestelle Vitus-Center
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195

Meldestelle Rathaus Rheydt
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-8169

Meldestelle Rheindahlen
Tel.: 02161 25-7110
Fax: 02161 25-7199

Meldestelle Hardt
Tel.: 02161 25-7210
Fax: 02161 25-7299

Meldestelle Neuwerk
Tel.: 02161 25-7510
Fax: 02161 25-7599

Meldestelle Odenkirchen
Tel.: 02161 25-7710
Fax: 02161 25-7799

Meldestelle Giesenkirchen
Tel.: 02161 25-7810
Fax: 02161 25-7899

Meldestelle Wickrath
Tel.: 02161 25-7910
Fax: 02161 25-7999

Abmeldung der Wohnung

Wer aus einer Wohnung in Mönchengladbach auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Nebenwohnungen können Sie hier abmelden, wenn Sie in Mönchengladbach Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Amtlicher Lichtbildausweis mindestens eines Meldepflichtigen (Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass)
  • Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde"
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweisdokument

Keine

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https://service.moenchengladbach.de/suche/-/egov-bis-detail/dokument/1451/download?_9_WAR_vrportlet_action=bisview-dienstleistung-show
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-54321
Fax
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