Sachkundeprüfungen nach § 6 LHundG NRW (gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wer einen erlaubnispflichtigen Hund halten oder ausführen möchte, ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) dazu verpflichtet, im Vorfeld die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies gilt für die Hunderassen nach den §§ 3 und 10 LHundG NRW. Zum Nachweis der Sachkunde können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung eine schriftliche Prüfung im Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit ablegen.
Bitte beachten Sie: Für das Halten eines großen Hundes im Sinne des § 11 LHundG NRW genügt ein Sachkundenachweis für das Halten großer Hunde, den Sie in einer niedergelassenen Tierarztpraxis erbringen können.
Bitte klicken Sie für die Terminvereinbarung unten auf den roten Button "Online Terminvereinbarung".
Ansprechpartner bei Rückfragen sind Herr Lingen (Tel. 02161 - 25 2845) und Frau Senden (Tel. 02161 - 28 2850).
Bitte beachten Sie, dass das übrige Erlaubnisverfahren zur Haltung erlaubnispflichtiger Hunde in der Stadt Mönchengladbach durch das Ordnungsamt abgewickelt wird. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Sachbearbeiterinnen Frau Steffes (Tel. 02161 - 25 6248) oder Frau Krömer (Tel. 02161 - 25 6243).
Für welche Hunde die Sachkundeprüfung in Betracht kommt sowie weitere Informationen zum Verfahren, zu den Rechtsgrundlagen und zu den Kosten erhalten Sie hier.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Für das Ablegen der Sachkundeprüfung nach § 6 LHundG NRW wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW derzeit eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 40,00 € erhoben.
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
TiergesundheitAm Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-2849
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