Sachkundeprüfungen (LHundG NRW)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wer einen erlaubnispflichtigen Hund halten oder ausführen möchte, ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) dazu verpflichtet, im Vorfeld die erforderliche Sachkunde nachzuweisen.
Zum Nachweis dieser Sachkunde können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung eine Prüfung im Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit ablegen.
Grundsätzlich finden die Sachkundeprüfungen (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) an folgenden Terminen statt:
dienstags um 09:30 Uhr und
donnerstags um 15:00 Uhr
Ansprechpartner bei Rückfragen sowie zur Terminvereinbarung sind Herr Lingen (Tel. 02161 - 25 2845) und Herr van Luyk (Tel. 02161 - 25 2850).
Sollte eine Prüfung nicht wahrgenommen werden können, ist der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit vor Prüfungsbeginn darüber in Kenntnis zu setzen.
Bitte beachten Sie, dass das übrige Erlaubnisverfahren in der Stadt Mönchengladbach durch das Ordnungsamt abgewickelt wird. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Kautzner (Tel. 02161 - 25 6248).
Für welche Hunde die Sachkundeprüfung in Betracht kommt sowie weitere Informationen zum Verfahren, zu den Rechtsgrundlagen und zu den Kosten erhalten Sie hier.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Für das Ablegen der Sachkundeprüfung nach § 6 LHundG NRW wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW derzeit eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 40,00 € erhoben.
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
TiergesundheitAm Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-2849
weitere Informationen...
Kontakt
Herr Lingen Tel.: 02161 25-2845
Herr van Luyk E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-2850