Mönchengladbach-Ausweis
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Ein Mönchengladbach-Ausweis kann erteilt werden für Familien, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sowie ledige/geschiedene/verwitwete Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach.
Eine erweiterte Ausstellung des Mönchengladbach-Ausweises für leibliche, minderjährige Kinder von Anspruchsberechtigten, die nicht dauerhaft mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben, ist auf Antrag möglich.
Anspruch haben Empfänger/innen von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Empfänger/innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag; in anderen Fällen wird die Anspruchsberechtigung einkommensabhängig geprüft.
Voraussetzungen
Geringes Einkommen oder Sozialleistungsbezug.
Anrechenbares Einkommen (es wird das durchschnittliche Nettoeinkommen ermittelt):
- Rente
- Arbeitslosengeld I
- Erwerbseinkommen
(nicht angerechnet wird: Kindergeld, Pflegegeld, Basiselterngeld)
Das Bruttoeinkommen wird bereinigt durch den Abzug von:
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Krankenversicherungsbeitrag
- Pflegeversicherungsbeitrag
- Rentenversicherungsbeitrag
- Arbeitslosenversicherung
Es können weitere Beiträge abgezogen werden:
- freiwillige Krankenversicherungen
- freiwillige Rentenversicherungen
- freiwillige Unfallversicherungen
- Beiträge zu Berufsverbänden
- Fahrkosten für den Weg zur Arbeit
- sonstige Versicherungen
- Unterhaltsverpflichtung
Die Einkommensgrenze beträgt 859 € für den Haushaltsvorstand, zuzüglich 471 € für jeden weiteren Haushaltangehörigen und einen Mehrbedarf von 85 € für jedes Haushaltmitglied mit einem GdB von mindestens 50.
Zum Sozialleistungsbezug zählen:
- Arbeitslosengeld II
- Leistungen nach SGB XII
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z. B. Lohnabrechnungen)
- bzw. Rentenbescheid
- bzw. Bescheid zum Arbeitslosengeld I
- bzw. Bescheid über eine der oben genannten Sozialleistungen
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Nach Prüfung der Unterlagen i.d.R. sofortige Ausstellung
Kosten
Keine
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch II und XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, Bundeskindergeldgesetz
Zuständige Abteilung
FamilienbüroAachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: familienbuero@moenchengladbach.de
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