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Mönchengladbach-Ausweis

Der Mönchengladbach-Ausweis gewährt den Ausweisinhaber/innen und deren im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern Vergünstigungen zum Besuch von städtischen Einrichtungen:

  • Museum
  • Theater
  • Musikschule
  • Volkshochschule
  • Bibliothek
  • Bäder der NEW in Mönchengladbach
  • Tierpark Odenkirchen
  • außerdem kann der Mönchengladbach-Ausweis zum Antrag auf Reduzierung der Hundesteuer für den ersten Hund, als Nachweis vorgelegt werden

Ein Mönchengladbach-Ausweis kann erteilt werden für Familien, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sowie ledige/geschiedene/verwitwete Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Ein Mönchengladbach-Ausweis kann erteilt werden für Familien, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sowie ledige/geschiedene/verwitwete Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach.

Eine erweiterte Ausstellung des Mönchengladbach-Ausweises für leibliche, minderjährige Kinder von Anspruchsberechtigten, die nicht dauerhaft mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben, ist auf Antrag möglich.

Anspruch haben Empfänger/innen von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Empfänger/innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag; in anderen Fällen wird die Anspruchsberechtigung einkommensabhängig geprüft.

Voraussetzungen

Geringes Einkommen oder Sozialleistungsbezug.

Anrechenbares Einkommen (es wird das durchschnittliche Nettoeinkommen ermittelt):

  • Rente
  • Arbeitslosengeld I
  • Erwerbseinkommen

(nicht angerechnet wird: Kindergeld, Pflegegeld, Basiselterngeld)

Das Bruttoeinkommen wird bereinigt durch den Abzug von:

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer
  • Krankenversicherungsbeitrag
  • Pflegeversicherungsbeitrag
  • Rentenversicherungsbeitrag
  • Arbeitslosenversicherung

Es können weitere Beiträge abgezogen werden:

  • freiwillige Krankenversicherungen
  • freiwillige Rentenversicherungen
  • freiwillige Unfallversicherungen
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Fahrkosten für den Weg zur Arbeit
  • sonstige Versicherungen
  • Unterhaltsverpflichtung

Die Einkommensgrenze beträgt 859 € für den Haushaltsvorstand, zuzüglich 471 € für jeden weiteren Haushaltangehörigen und einen Mehrbedarf von 85 € für jedes Haushaltmitglied mit einem GdB von mindestens 50. 

Zum Sozialleistungsbezug zählen:

  • Arbeitslosengeld II
  • Leistungen nach SGB XII
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z. B. Lohnabrechnungen)
  • bzw. Rentenbescheid
  • bzw. Bescheid zum Arbeitslosengeld I
  • bzw. Bescheid über eine der oben genannten Sozialleistungen

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Nach Prüfung der Unterlagen i.d.R. sofortige Ausstellung

Kosten

Keine

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch II und XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, Bundeskindergeldgesetz

Zuständige Abteilung

Familienbüro
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: familienbuero@moenchengladbach.de

weitere Informationen...
Mönchengladbach-Ausweis

Ein Mönchengladbach-Ausweis kann erteilt werden für Familien, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sowie ledige/geschiedene/verwitwete Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach.

Eine erweiterte Ausstellung des Mönchengladbach-Ausweises für leibliche, minderjährige Kinder von Anspruchsberechtigten, die nicht dauerhaft mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben, ist auf Antrag möglich.

Anspruch haben Empfänger/innen von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Empfänger/innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag; in anderen Fällen wird die Anspruchsberechtigung einkommensabhängig geprüft.

  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z. B. Lohnabrechnungen)
  • bzw. Rentenbescheid
  • bzw. Bescheid zum Arbeitslosengeld I
  • bzw. Bescheid über eine der oben genannten Sozialleistungen

Keine

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Anschrift
Aachener Straße 2
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