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Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste

Die Investitionskostenförderung richtet sich ausschließlich an die Zielgruppe "Ambulante Pflegedienste". Gemäß § 12 Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) werden die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen, die durch das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) bedingt sind, durch Pauschalen gefördert. 

 

Sie können den Antrag ganz einfach online stellen. Gehen Sie dafür auf den roten Button (Zum Online-Service), füllen das Formular aus und reichen es bei uns ein. Vielen Dank!

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag, möglichst in digitaler Form (sollte dies nicht möglich sein, steht ebenfalls ein manueller Antrag zur Verfügung)
  • Angaben über die im Jahr vor der Antragstellung erbrachten Pflegeleistungen, belegt durch die Summen- und Saldenliste
  • Testat des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers/Spitzenverbandes
  • Versorgungsvertrag (falls noch nicht eingereicht bzw. bei Änderung)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (falls noch nicht eingereicht bzw. bei Änderung)

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Anträge sind jährlich bis zum 01. März für das laufende Jahr zu stellen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Ausschlussfrist ist, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anträge sind nach Möglichkeit  online durch das Onlineformular einzureichen, formlose Anträge werden nicht akzeptiert.

Die Frist für das einzureichende Testat endet am 01. Mai des laufenden Jahres.

Die Auszahlung des Investitionskostenzuschusses erfolgt zum 1. Juli.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

FB Altenhilfe
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach
E-Mail: altenhilfe@moenchengladbach.de

weitere Informationen...
Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste
  • Ausgefüllter Antrag, möglichst in digitaler Form (sollte dies nicht möglich sein, steht ebenfalls ein manueller Antrag zur Verfügung)
  • Angaben über die im Jahr vor der Antragstellung erbrachten Pflegeleistungen, belegt durch die Summen- und Saldenliste
  • Testat des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers/Spitzenverbandes
  • Versorgungsvertrag (falls noch nicht eingereicht bzw. bei Änderung)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (falls noch nicht eingereicht bzw. bei Änderung)

Es fallen keine Gebühren an.

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FB Altenhilfe
Anschrift
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach