Entnahme von Trichinenproben
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Gemäß § 6 Abs. 2 Tierische-Lebensmittel-Überwachungs-VO können Sie die Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und die Kennzeichnung beantragen. Hierzu ist eine förmliche Antragstellung beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit notwendig. Bei der Beantragung ist ein entsprechender Schulungsnachweis sowie eine Kopie Ihres Jagdscheins vorzulegen.
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Fachbereich Verbraucherschutz und TiergesundheitAm Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-2831 Fax: 02161 25-2849
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