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Wohnberechtigungsschein (WBS)

Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben und eine geförderte Wohnung anmieten möchten, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Mit dem WBS weisen Sie der Vermieterin oder dem Vermieter nach, dass Sie berechtigt sind, eine geförderte Wohnung zu mieten. 

 

Ob Sie einen WBS erhalten, hängt davon ab, wie hoch Ihr Haushalts-Einkommen ist, also das zusammengerechnete Einkommen aller Personen, die in der Wohnung leben sollen. Es gibt außerdem Vorgaben, wie groß die Wohnung sein darf, gemessen an der Anzahl der Haushaltsangehörigen. Die Vorgaben variieren je nach Bundesland.  

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung).

Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten einen Wohnberechtigungsschein, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis (z. B. junge Familien, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen) berechtigt darüber hinaus auch zum Bezug einer Sozialwohnung, die speziell hierfür gefördert wurde.

Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Anzahl der Personen, für die der WBS gilt sowie die max. Größe der Wohnung (Zimmer, Wohnfläche), die bezogen werden darf.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise von allen Haushaltangehörigen, die über ein Einkommen verfügen 

  • Ausweisdokument (Kopie)

 

Je nach Ihrem Wohnort und Ihrer Lebenssituation müssen Sie möglicherweise noch weitere Dokumente vorlegen, zum Beispiel: 

  • Partnerschaftserklärung 

  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Kopie) 

  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht 

  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder (Kopie) 

  • Heiratsurkunde (Kopie) 

  • Schwerbehindertenausweis (Kopie) 

  • Mutterpass, falls Sie schwanger sind 

  • Semesterbescheinigung 

 

 

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Für den Antrag auf einen WBS gibt es keine Fristen.

Ab dem Tag, an dem Ihr WBS ausgestellt wurde, gilt er für ein Jahr. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung mieten, gilt die Berechtigung so lange, wie das Mietverhältnis besteht. 

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen sofort.

Kosten

Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen, müssen Sie eine Gebühr bezahlen.

  • Gebühren ab 5,00 EUR 

Die Gebühren werden nach Genehmigung fällig. Diese können je nach Antrag variieren.

Formulare, Dokumente

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung).

Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten einen Wohnberechtigungsschein, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis (z. B. junge Familien, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen) berechtigt darüber hinaus auch zum Bezug einer Sozialwohnung, die speziell hierfür gefördert wurde.

Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Anzahl der Personen, für die der WBS gilt sowie die max. Größe der Wohnung (Zimmer, Wohnfläche), die bezogen werden darf.

 

  • Einkommensnachweise von allen Haushaltangehörigen, die über ein Einkommen verfügen 

  • Ausweisdokument (Kopie)

 

Je nach Ihrem Wohnort und Ihrer Lebenssituation müssen Sie möglicherweise noch weitere Dokumente vorlegen, zum Beispiel: 

  • Partnerschaftserklärung 

  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Kopie) 

  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht 

  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder (Kopie) 

  • Heiratsurkunde (Kopie) 

  • Schwerbehindertenausweis (Kopie) 

  • Mutterpass, falls Sie schwanger sind 

  • Semesterbescheinigung 

 

 

Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen, müssen Sie eine Gebühr bezahlen.

  • Gebühren ab 5,00 EUR 

Die Gebühren werden nach Genehmigung fällig. Diese können je nach Antrag variieren.

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https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/62e27b85fa7c04677f4c1712
Wohnungsvermittlung
Anschrift
Fliethstraße 86 - 88
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Fax
02161 25-3669