Wohngeld
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wohngeldproberechner und Online-Antrag
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Hinweis: Sie können den Antrag auch direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.
Wohngeld-Proberechner & Online-Service
Erforderliche Unterlagen
Ein Wohngeldanspruch wird individuell ermittelt. Es empfiehlt sich deshalb, bei einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter der Wohngeldstelle nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.
Es wird empfohlen, Erstanträge auf Lastenzuschuss persönlich abzugeben.
Allgemeine Informationen
Bildungspaket
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen. Alles rund um das Bildungspaket.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten einen Wohnberechtigungsschein (Online-Service), wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Wohngeldantrages ist erst nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und einer ggfls. notwendigen Abstimmung mit weiteren Sozialleistungsträgern möglich. Fast gleichzeitig mit dem Bescheid erfolgt - landesweit einheitlich (zentralisiert) - die Auszahlung des Wohngeldes in der Regel zu Beginn des Monats (in der Regel am 1. Werktag).
Bedingt durch ein stark erhöhtes Antragsaufkommen kommt es zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten. Wir möchten Sie bitten, von Sachstandsabfragen abzusehen.
Kosten
Keine
Formulare, Dokumente
Wohngeld: Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss (741110)
Wohngeld: Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen" zum Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss (741110)
Wohngeld: Antrag für Haushalte mit mehr als 3 Personen (741110)
Wohngeld: Anlage "Angaben des/der Vermieters/in zum Wohnraum"(741110)
Wohngeld: Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (741110)
Wohngeld: Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen" zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (741110)
Wohngeld: Anlage zum Antrag auf Wohngeld "Erklärung Zusatzeinkünfte" (741110)
Wohngeld: Anlage "Verdienstbescheinigung" (741110)
Wohngeld: Anlage "bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen" (741110)
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Sachgebiet: WohngeldAachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach
E-Mail: wohngeld@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-3479
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Esser Leitung Tel.: 02161 25-3460
Frau Bolz Administration Tel.: 02161 25-3634
Frau Risch Gruppenleitung (Gruppe 1) Tel.: 02161 25-3637
Frau Eisemann Sachbearbeitung Gu-Im Tel.: 02161 25-3470
Frau Eßer Sachbearbeitung Em-Gt Tel.: 02161 25-3214
Frau Krist Sachbearbeitung Sal-Sief Tel.: 02161 25-3471
Herr Schnepper Sachbearbeitung Klei-Lh Tel.: 02161 25-3481
Frau Murawski Sachbearbeitung Li-Mul Tel.: 02161 25-3804
Frau Khan-Molenaar Gruppenleitung (Gruppe 3) Tel.: 02161 25-3462
Frau Köllermeyer Sachbearbeitung A-Baq Tel.: 02161 25-3465
Frau John Sachbearbeitung Bar-Cd Tel.: 02161 25-3466
Frau Strux Sachbearbeitung Mum-Plh Tel.: 02161 25-3635
Herr Fruhen Sachbearbeitung Pli-Sak Tel.: 02161 25-3605
Herr Schmider Sachbearbeitung Sieg-Vor Tel.: 02161 25-3469
Herr Beul Sachbearbeitung In-Kleh Tel.: 02161 25-3441
Frau Jennen Sachbearbeitung Ce-El Tel.: 02161 25-3243
N.N. Sachbearbeitung
N.N. Gruppenleitung (Gruppe 2) Tel.: 02161 25-3244
N.N. Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-3213
N.N. Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-3447
Frau Tillmanns Sachbearbeitung Vos-Z Tel.: 02161 25-3636