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Wohngeld

Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder Belastung.
Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder für Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum (Lastenzuschuss), die ihre Wohnkosten kaum selbst bewältigen können, geleistet.

 

Zahl der Anspruchsberechtigten steigt in Mönchengladbach von rund 3.400 auf voraussichtlich 10.000

Bereits in den vergangenen Jahren ist die Belastung durch die Wohnkosten bei vielen Menschen gestiegen. Die durch den Angriffskrieg auf die Ukraine stark gestiegenen Energiepreise haben diese Belastung noch einmal deutlich verschärft. Das macht es nicht nur für Rentner*innen immer schwieriger, die Kosten fürs Wohnen selbstständig zu zahlen. Auch Erwerbstätige und Familien mit niedrigen Einkommen leiden unter den Kosten für Wohnung und Energie. Mit dem „Wohngeld Plus“, das ab Januar 2023 in Kraft tritt, will die Bundesregierung für eine spürbare Entlastung von Mieter*innen mit geringen Einkommen sorgen. Die Zahl der Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben, wird sich bundesweit in etwa verdreifachen.

In Mönchengladbach wird die Zahl der Haushalte, die Wohngeld bekommen können, von rund 3.400 auf voraussichtlich 10.000 steigen. 

 

Bedingt durch dieses stark erhöhte Antragsaufkommen kommt es zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten. Strukturelle Anpassungen befinden sich in der Umsetzung. Wir möchten Sie bitten von Sachstandsabfragen abzusehen.

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Wohngeld und dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie hier:

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wohngeldproberechner und Online-Antrag

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Hinweis: Sie können den Antrag auch direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.

Wohngeld-Proberechner & Online-Service

Erforderliche Unterlagen

Ein Wohngeldanspruch wird individuell ermittelt. Es empfiehlt sich deshalb, bei einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter der Wohngeldstelle nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.

Es wird empfohlen, Erstanträge auf Lastenzuschuss persönlich abzugeben.

 

Allgemeine Informationen

Bildungspaket

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen. Alles rund um das Bildungspaket.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten einen Wohnberechtigungsschein (Online-Service), wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Wohngeldantrages ist erst nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und einer ggfls. notwendigen Abstimmung mit weiteren Sozialleistungsträgern möglich. Fast gleichzeitig mit dem Bescheid erfolgt - landesweit einheitlich (zentralisiert) - die Auszahlung des Wohngeldes in der Regel zu Beginn des Monats (in der Regel am 1. Werktag).

Bedingt durch die aktuelle Antragssituation kommt es zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten. Strukturelle Anpassungen befinden sich in der Umsetzung. Wir möchten Sie bitten von Sachstandsabfragen abzusehen.

Kosten

Keine

 

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Wohngeld

Wohngeldproberechner und Online-Antrag

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Hinweis: Sie können den Antrag auch direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.

Wohngeld-Proberechner & Online-Service

Ein Wohngeldanspruch wird individuell ermittelt. Es empfiehlt sich deshalb, bei einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter der Wohngeldstelle nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.

Es wird empfohlen, Erstanträge auf Lastenzuschuss persönlich abzugeben.

 

Keine

 

Mietzuschuss, Zuschuss zur Miete, Wohnhilfe, Wohnkosten, Wohnzuschuss, Wohnungsgeld, Wohnbeihilfe, Wohnungsbeihilfe
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/
Sachgebiet: Wohngeld
Anschrift
Aachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach
Fax
02161 25-3479