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Wohngeld

Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder Belastung.

 

Zahl der Anspruchsberechtigten steigt in Mönchengladbach von rund 3.400 auf voraussichtlich 10.000

Bereits in den vergangenen Jahren ist die Belastung durch die Wohnkosten bei vielen Menschen gestiegen. Die durch den Angriffskrief auf die Ukraine stark gestiegenen Energiepreise haben diese Belastung noch einmal deutlich verschärft. Das macht es nicht nur für Rentner*innen immer schwieriger, die Kosten fürs Wohnen selbstständig zu zahlen. Auch Erwerbstätige und Familien mit niedrigen Einkommen leiden unter den Kosten für Wohnung und Energie. Mit dem „Wohngeld Plus“, das ab Januar 2023 in Kraft tritt, will die Bundesregierung für eine spürbare Entlastung von Mieter*innen mit geringen Einkommen sorgen. Die Zahl der Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben, wird sich bundesweit in etwa verdreifachen.

In Mönchengladbach wird die Zahl der Haushalte, die Wohngeld bekommen können, von rund 3.400 auf voraussichtlich 10.000 steigen. 

Bedingt durch dieses stark erhöhte Antragsaufkommen kommt es zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten. Strukturelle Anpassungen befinden sich in der Umsetzung. Wir möchten Sie bitten von Sachstandsabfragen abzusehen.

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Wohngeld und dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie hier:

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Aktuelle Fragen und Antworten zum Wohngeld-Plus-Gesetz

Mit dem neuen Wohngeld werden erstmals auch die Heizkosten bezuschusst. Der Zuschuss für die Bruttokaltmiete fällt deutlich höher aus. Zudem werden die Einkommensgrenzen des Wohngeldes deutlich angehoben.

Die Stadtverwaltung, die das erst vor wenigen Wochen endgültig verabschiedete Gesetz ab Januar umsetzen soll, stellt die Wohngeldreform vor große Herausforderungen:

• Weil die Zahl der Wohngeldberechtigten und die Bearbeitung der erwarteten Anträge sich verdreifacht, muss auch das Personal in der Wohngeldstelle entsprechend aufgestockt werden.
• Die für die Bearbeitung und Auszahlung des Wohngeld-Plus benötigte Software steht landesweit wahrscheinlich erst im April 2023 zur Verfügung.
• Deshalb ist noch nicht geklärt, ab wann das höhere Wohngeld ausgezahlt werden kann.
• Bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge müssen sich die Bürger*innen auf längere Wartezeiten einstellen.

Eine gute Nachricht gibt es für die Bürger*innen, die bereits Wohngeld beziehen: Alle Haushalte, die bereits vor 2023 Wohngeld erhalten, werden mehr Geld bekommen. Sie müssen dafür keinen neuen Antrag stellen. Das Wohngeld wird automatisch angepasst, sobald die Software des Landes zur Verfügung steht.  Bis dahin werden jedoch zunächst die alten Beträge gezahlt und der Unterschiedsbetrag wird rückwirkend zum Stichtag 01.01.2023 automatisch nachgezahlt.

Wohngeldanträge aus dem Jahr 2022, die derzeit noch in Bearbeitung sind, werden ab Januar 2023 auf Basis der neuen Gesetzesfassung bearbeitet. Auch dazu müssen Berechtigte keinen gesonderten Erhöhungsantrag einreichen. Bis zur Bereitstellung der neuen Software durch das Land NRW werden hier jedoch aus technischen Gründen zunächst noch mögliche Wohngeldzahlungen nach dem vor dem 01.01.2023 geltenden Recht erfolgen. Eine rückwirkende Nachzahlung erhalten die Berechtigten dann ebenfalls automatisch.

Wohngeldproberechner und Online-Antrag

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Hinweis: Sie können den Antrag auch direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.

Wohngeld-Proberechner & Online-Service

Erforderliche Unterlagen

Ein Wohngeldanspruch wird individuell ermittelt. Es empfiehlt sich deshalb, bei einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter der Wohngeldstelle nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.

Es wird empfohlen, Erstanträge auf Lastenzuschuss persönlich abzugeben.

 

Allgemeine Informationen

Bildungspaket

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen. Alles rund um das Bildungspaket.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten einen Wohnberechtigungsschein (Online-Service), wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Wohngeldantrages ist erst nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und einer ggfls. notwendigen Abstimmung mit weiteren Sozialleistungsträgern möglich. Fast gleichzeitig mit dem Bescheid erfolgt - landesweit einheitlich (zentralisiert) - die Auszahlung des Wohngeldes in der Regel zu Beginn des Monats (in der Regel am 1. Werktag).

Aktueller Hinweis:

Bedingt durch die aktuelle Antragssituation kommt es zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten. Strukturelle Anpassungen befinden sich in der Umsetzung. Wir möchten Sie bitten von Sachstandsabfragen abzusehen.

Kosten

Keine

 

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Wohngeld

Aktuelle Fragen und Antworten zum Wohngeld-Plus-Gesetz

Mit dem neuen Wohngeld werden erstmals auch die Heizkosten bezuschusst. Der Zuschuss für die Bruttokaltmiete fällt deutlich höher aus. Zudem werden die Einkommensgrenzen des Wohngeldes deutlich angehoben.

Die Stadtverwaltung, die das erst vor wenigen Wochen endgültig verabschiedete Gesetz ab Januar umsetzen soll, stellt die Wohngeldreform vor große Herausforderungen:

• Weil die Zahl der Wohngeldberechtigten und die Bearbeitung der erwarteten Anträge sich verdreifacht, muss auch das Personal in der Wohngeldstelle entsprechend aufgestockt werden.
• Die für die Bearbeitung und Auszahlung des Wohngeld-Plus benötigte Software steht landesweit wahrscheinlich erst im April 2023 zur Verfügung.
• Deshalb ist noch nicht geklärt, ab wann das höhere Wohngeld ausgezahlt werden kann.
• Bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge müssen sich die Bürger*innen auf längere Wartezeiten einstellen.

Eine gute Nachricht gibt es für die Bürger*innen, die bereits Wohngeld beziehen: Alle Haushalte, die bereits vor 2023 Wohngeld erhalten, werden mehr Geld bekommen. Sie müssen dafür keinen neuen Antrag stellen. Das Wohngeld wird automatisch angepasst, sobald die Software des Landes zur Verfügung steht.  Bis dahin werden jedoch zunächst die alten Beträge gezahlt und der Unterschiedsbetrag wird rückwirkend zum Stichtag 01.01.2023 automatisch nachgezahlt.

Wohngeldanträge aus dem Jahr 2022, die derzeit noch in Bearbeitung sind, werden ab Januar 2023 auf Basis der neuen Gesetzesfassung bearbeitet. Auch dazu müssen Berechtigte keinen gesonderten Erhöhungsantrag einreichen. Bis zur Bereitstellung der neuen Software durch das Land NRW werden hier jedoch aus technischen Gründen zunächst noch mögliche Wohngeldzahlungen nach dem vor dem 01.01.2023 geltenden Recht erfolgen. Eine rückwirkende Nachzahlung erhalten die Berechtigten dann ebenfalls automatisch.

Wohngeldproberechner und Online-Antrag

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Hinweis: Sie können den Antrag auch direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.

Wohngeld-Proberechner & Online-Service

Ein Wohngeldanspruch wird individuell ermittelt. Es empfiehlt sich deshalb, bei einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter der Wohngeldstelle nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.

Es wird empfohlen, Erstanträge auf Lastenzuschuss persönlich abzugeben.

 

Keine

 

Mietzuschuss, Zuschuss zur Miete, Wohnhilfe, Wohnkosten, Wohnzuschuss, Wohnungsgeld, Wohnbeihilfe, Wohnungsbeihilfe
https://service.moenchengladbach.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/74410/show
Sachgebiet: Wohngeld
Anschrift
Aachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach
Fax
02161 25-3479