Wohngeld
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wohngeldproberechner und Online-Antrag
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Hinweis: Sie können den Antrag auch direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.
Wohngeld-Proberechner & Online-Service
Erforderliche Unterlagen
Ein Wohngeldanspruch wird individuell ermittelt. Es empfiehlt sich deshalb, bei einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter der Wohngeldstelle nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.
Es wird empfohlen, Erstanträge auf Lastenzuschuss persönlich abzugeben.
Allgemeine Informationen
Bildungspaket
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen. Alles rund um das Bildungspaket.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten einen Wohnberechtigungsschein (Online-Service), wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Wohngeldantrages ist erst nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und einer ggfls. notwendigen Abstimmung mit weiteren Sozialleistungsträgern möglich. Fast gleichzeitig mit dem Bescheid erfolgt - landesweit einheitlich (zentralisiert) - die Auszahlung des Wohngeldes in der Regel zu Beginn des Monats (in der Regel am 1. Werktag).
Aktueller Hinweis:
Bedingt durch die aktuelle Antragssituation kommt es zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten. Strukturelle Anpassungen befinden sich in der Umsetzung. Wir möchten Sie bitten von Sachstandsabfragen abzusehen.
Kosten
Keine
Formulare, Dokumente
Wohngeld: Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss (741110)
Wohngeld: Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen" zum Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss (741110)
Wohngeld: Antrag für Haushalte mit mehr als 3 Personen (741110)
Wohngeld: Anlage "Angaben des/der Vermieters/in zum Wohnraum"(741110)
Wohngeld: Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (741110)
Wohngeld: Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen" zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (741110)
Wohngeld: Anlage zum Antrag auf Wohngeld "Erklärung Zusatzeinkünfte" (741110)
Wohngeld: Anlage "Verdienstbescheinigung" (741110)
Wohngeld: Anlage "bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen" (741110)
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Sachgebiet: WohngeldAachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach
E-Mail: wohngeld@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-3479
weitere Informationen...
Kontakt
Gruppenleitung: Frau Theißen Tel.: 02161 25-3460
1. Sachbearbeiterin/ schwierige Aufgaben: Frau Khan Tel.: 02161 25-3462
Buchstaben A - B: Frau Staggenburg Tel.: 02161 25-3465
Buchstaben: C - FRENS Frau John Tel.: 02161 25-3466
Buchstaben: FRENT - JAM Herr Krüger Tel.: 02161 25-3464
Wohngeld JAN - L (Herr Beul) Tel.: 02161 25-3468
Wohngeld M - RAG (Frau Mertens) Tel.: 02161 25-3481
Wohngeld RAH - STD (Herr Hoppenkamps) Tel.: 02161 25-3470
Wohngeld STE - Z (Herr Schmider) Tel.: 02161 25-3469