Wohngeld
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wohngeldproberechner und Online-Antrag
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Hinweis: Sie können den Antrag auch direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.
Den "neuen" Wohngeld-Online Antrag finden Sie hier: Wohngeld beantragen. Auf der Seite gemeinsam.online steht zur Zeit nur der Online-Antrag Wohngeld Erstantrag zur Verfügung. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung weiterer Online-Antragsarten.
Erforderliche Unterlagen
Ein Wohngeldanspruch wird individuell ermittelt. Es empfiehlt sich deshalb, bei einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter der Wohngeldstelle nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.
Es wird empfohlen, Erstanträge auf Lastenzuschuss persönlich abzugeben.
Allgemeine Informationen
Bildungspaket
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen. Das Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten einen Wohnberechtigungsschein, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Wohngeldantrages ist erst nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und einer ggfls. notwendigen Abstimmung mit weiteren Sozialleistungsträgern möglich. Fast gleichzeitig mit dem Bescheid erfolgt - landesweit einheitlich (zentralisiert) - die Auszahlung des Wohngeldes in der Regel zu Beginn des Monats (in der Regel am 1. Werktag).
Kosten
Keine
Formulare, Dokumente
Wohngeld: Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss (741110)
Wohngeld: Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen" zum Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss (741110)
Wohngeld: Antrag für Haushalte mit mehr als 3 Personen (741110)
Wohngeld: Anlage "Angaben des/der Vermieters/in zum Wohnraum"(741110)
Wohngeld: Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (741110)
Wohngeld: Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen" zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (741110)
Wohngeld: Anlage zum Antrag auf Wohngeld "Erklärung Zusatzeinkünfte" (741110)
Wohngeld: Anlage "Verdienstbescheinigung" (741110)
Wohngeld: Anlage "bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen" (741110)
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilungen
Fachbereich Soziales und Wohnen (50)
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach E-Mail: soziales@moenchengladbach.de Fax: 02161 25-3349
weitere Informationen...
Sachgebiet: Wohngeld
Aachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach E-Mail: wohngeld@moenchengladbach.de Fax: 02161 25-3479
weitere Informationen...
Kontakt
Leiterin Frau Theißen Tel.: 02161 25-3460
Schwierige Aufgaben (Frau Kämmer) Tel.: 02161 25-3462
Wohngeld A - BUR (Frau Staggenburg) Tel.: 02161 25-3465
Wohngeld P - SG (Herr Hoppenkamps) Tel.: 02161 25-3470
Wohngeld EM- HIM (Herr Krüger) Tel.: 02161 25-3464
Wohngeld HIN- KT (Herr Beul) Tel.: 02161 25-3468
Wohngeld KU - O (Frau Mertens) Tel.: 02161 25-3481
Wohngeld P - SG (N.N.) Tel.: 02161 25-3470
Wohngeld SH - Z (Herr Schmider) Tel.: 02161 25-3469