Kanalbenutzungsgebühren
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Allgemeine Informationen
Für an die städtische Abwasseranlage angeschlossene Grundstücke erfolgt die Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren nach den Vorschriften der Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) vom 25. April 1984 in Verbindung mit der Kanalbenutzungsgebührensatzung der Stadt Mönchengladbach vom 30. Oktober 1997 in der jeweiligen den Veranlagungszeitraum betreffenden Fassung.
Danach erhebt die Stadt Mönchengladbach Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen zur Deckung der Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) und der Verbandslasten nach § 7 Abs. 1 KAG einschließlich der von ihr für Niederschlagwasser zu entrichtenden Abwasserabgaben.
Gebührenschuldner sind die Eigentümer der an die Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücke.
Für an die städtische Abwasseranlage angeschlossene Grundstücke erfolgt die Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren nach den Vorschriften der Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) vom 25. April 1984 in Verbindung mit der Kanalbenutzungsgebührensatzung der Stadt Mönchengladbach vom 30. Oktober 1997 in der jeweiligen den Veranlagungszeitraum betreffenden Fassung.
Danach erhebt die Stadt Mönchengladbach Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen zur Deckung der Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) und der Verbandslasten nach § 7 Abs. 1 KAG einschließlich der von ihr für Niederschlagwasser zu entrichtenden Abwasserabgaben.
Gebührenschuldner sind die Eigentümer der an die Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücke.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Gebührenmaßstab Schmutzwasserentwässerung
Die Gebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die den Abwasseranlagen von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Als Abwassermenge gilt die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Versorgungsanlagen innerhalb des Heranziehungsjahres tatsächlich zugeführte Wassermenge (Erhebungszeitraum). Die tatsächlich zugeführte Wassermenge wird in der Regel in Zeitabständen von jeweils zwölf Monaten ermittelt. Als Wassermenge, die aus öffentlichen Versorgungsanlagen zugeführt wird, gilt die von dem Versorgungsunternehmen (NEW AG bzw. Kreiswerken Grevenbroich GmbH - Kreiswerke) für den Erhebungszeitraum den Abnehmern in Rechnung gestellte Wassermenge.
Die Gebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die den Abwasseranlagen von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Als Abwassermenge gilt die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Versorgungsanlagen innerhalb des Heranziehungsjahres tatsächlich zugeführte Wassermenge (Erhebungszeitraum). Die tatsächlich zugeführte Wassermenge wird in der Regel in Zeitabständen von jeweils zwölf Monaten ermittelt. Als Wassermenge, die aus öffentlichen Versorgungsanlagen zugeführt wird, gilt die von dem Versorgungsunternehmen (NEW AG bzw. Kreiswerken Grevenbroich GmbH - Kreiswerke) für den Erhebungszeitraum den Abnehmern in Rechnung gestellte Wassermenge.
Gebührenmaßstab Regenwasserentwässerung
Die Gebühr wird nach der Größe der bebauten und befestigten Grundstücksfläche berechnet, von der aus Regenwasser den Abwasseranlagen zufließt.
Die Gebühr wird nach der Größe der bebauten und befestigten Grundstücksfläche berechnet, von der aus Regenwasser den Abwasseranlagen zufließt.
Gebühren (gültig ab 01.01.2024)
- bei Inanspruchnahme der Schmutzwasserentwässerung 4,25 Euro/Kubikmeter
- bei Inanspruchnahme der Regenwasserentwässerung 1,91 Euro/Quadratmeter
Formulare, Dokumente
Allgemeine Formulare
Änderungsmitteilung (bei Änderung des Namens und / oder der Adresse)
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Kanalbenutzungsgebührensatzung
- Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Beseitigung des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen
jeweils in der gültigen Fassung
Zuständige Abteilung
KanalbenutzungsgebührenAachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach
E-Mail: gebuehren@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-52209
weitere Informationen...
Kontakt
Mitarbeiter*innen der Kanalbenutzungsgebühren Tel.: 02161 25-52288