Handwerksrolle und -karten
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wer sich im Handwerk selbständig machen will, muss sich in die Handwerksrolle eintragen lassen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein/ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird.
Welche Berufe in Deutschland zulassungspflichtig sind, können Sie der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entnehmen.
In den Berufen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B der HwO) erfolgt die Eintragung ohne Qualifikationsnachweis (Meisterbrief). Die Handwerkskammer führt dazu ein Verzeichnis, in das die Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsfomular (der HWK)
- Ausweise (ggf. Aufenthaltstitel + Zusatzblatt) von Inhaber*in/Geschäftsführer*in und Betriebsleiter*in
- Arbeitsvertrag (in Vollzeit), Betriebsleiter-Erklärung, Meldung zur Sozialversicherung des Betriebsleiters, Qualifikations-Nachweis (ggf. beglaubigte Übersetzung von einem anerkannten Übersetzer, inkl. Fächerbelegung)
- ggf. Gesellschaftervertrag und Handelsregistereintrag
- Gebühr (z.Z. ausschließlich mit EC-Karte möglich)
- ggf. vorhandene Handwerkskarte
- eine Vollmacht, wenn die/der Inhaber*in/Geschäftsführer*in nicht selber kommt
Einer Teilzeit-Beschäftigung des Betriebsleiters kann nur in Ausnahmefällen zugestimmt werden. Dafür sind unbedingt schlüssige Erklärungen zum Betriebsleiter-Einsatz vorzulegen (ggf. von beiden Unternehmen).
Fristen, Dauer und Gebühren
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
HWK Handwerkskammer DüsseldorfBismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
E-Mail: info@hwk-duesseldorf.de
Tel.: 02161 241-0
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