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Bildungs- und Teilhabepaket: Ausflüge und Fahrten

Übernahme der Kosten für Ausflüge für ein- und mehrtägige Fahrten von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung im Bewilligungszeitraum mehrtägige Fahrten (im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen) oder eintägige Ausflüge organisiert, werden die tatsächlich anfallenden Kosten hierfür übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs und private Ausrüstungsgegenstände (z.B. Rucksack) werden nicht übernommen. Durch die Schule oder die Kindertageseinrichtung müssen die Kosten für die Fahrt bestätigt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung bei mehrtägigen Klassenfahrten ist, dass sie als Veranstaltung der Schule durchgeführt werden und somit keine privaten Veranstaltungen sind.

 

Erforderliche Unterlagen

Nach Vorlage der Bescheinigung über den stattgefundenen Ausflug bzw. die Fahrt und die tatsächlichen Kosten erfolgt die Abrechnung durch Direktzahlung an die Schule, Lehrkraft oder Einrichtung (Sachleistung).

Allgemeine Informationen

Berechtigte Personen sind:

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (z.B. Hort, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege) besuchen.
  • Schüler*innen und Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Formulare, Dokumente

Der Nachweis der Schule zur Kostenübernahme für die Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten sollte vor Beginn der Fahrt eingereicht werden.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

(§ 6b BKGG i.V.m.) § 28 Abs. 2 SGB II; § 34 Abs. 2 SGB XII

Bildungs- und Teilhabepaket: Ausflüge und Fahrten

Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung im Bewilligungszeitraum mehrtägige Fahrten (im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen) oder eintägige Ausflüge organisiert, werden die tatsächlich anfallenden Kosten hierfür übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs und private Ausrüstungsgegenstände (z.B. Rucksack) werden nicht übernommen. Durch die Schule oder die Kindertageseinrichtung müssen die Kosten für die Fahrt bestätigt werden.

Nach Vorlage der Bescheinigung über den stattgefundenen Ausflug bzw. die Fahrt und die tatsächlichen Kosten erfolgt die Abrechnung durch Direktzahlung an die Schule, Lehrkraft oder Einrichtung (Sachleistung).

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Bildungs- und Teilhabeleistungen für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte
Anschrift
Aachener Straße 2
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