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Bildungs- und Teilhabepaket: Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Übernahme der Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wenn in der Schule oder Kindertageseinrichtung im Bewilligungszeitraum ein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten und in Anspruch genommen wird, werden die tatsächlich anfallenden Kosten hierfür übernommen. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.

Allgemeine Informationen

Berechtigte Personen sind:

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (z.B. Hort, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege) besuchen.
  • Schüler*innen und Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Formulare, Dokumente

Es ist die Anmeldung zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw. Kindertageseinrichtung und den Zeitraum enthalten, für den das Kind angemeldet ist.

Nach Vorlage einer Bestätigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung über die tatsächliche Teilnahme an der Mittagsverpflegung des Kindes erfolgt die Abrechnung durch Direktzahlung an die Leistungsanbieter*innen (Sachleistung).

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

(§ 6b BKGG i.V.m.) § 28 Abs. 6 SGB II; § 34 Abs. 6 SGB XII

Bildungs- und Teilhabepaket: Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Wenn in der Schule oder Kindertageseinrichtung im Bewilligungszeitraum ein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten und in Anspruch genommen wird, werden die tatsächlich anfallenden Kosten hierfür übernommen. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.

Aktivitäten in Schule und Freizeit, ALG 2, ALG II, Arbeitslosengeld, Asylbewerberleistungen, AsylbLG, Ausflug, Bildung und Teilhabe, Bildung, Bildungsförderung, Bildungsleistung, Bildungspaket, Fahrkosten, Familie, Familienkasse, geringes Einkommen, Hartz 4, Hartz IV, Hort, Jobcenter, Jugendliche und junge Erwachsene, Kinder, Kindergarten, Kindergeld, Kindertageseinrichtung, Kinderzuschlag, KiTa, Klassenfahrt, Lernförderung, Mahlzeit, Mittagessen, Mittagsverpflegung, Musikschule, Musikunterricht, Nachhilfe, Schokoticket, Schulaktivität, Schulausflug, Schulausstattung, Schulbedarf, Schulbuch, Schulbücher, Schule, Schüler, Schülerbeförderung, Schülerfahrkosten, Schülerin, Schülermonatskarte, Schulessen, Schulfahrt, Schulgeld, Schulheft, Schulhefte, Schulkosten, Schulranzen, Schulrucksack, Schultasche, SGB II, SGB XII, Sozialhilfe, Sportverein, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Teilhabe, Teilhabepaket, Tornister, Unterstützung, Verein, Vereinsbeitrag, Wohngeld, Zuschuss,
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6344147492488e32c81514bb
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach