Bildungs- und Teilhabepaket: Soziale & kulturelle Teilhabe (z.B. Vereinsbeiträge)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Mit den Leistungen von 15 Euro monatlich zur sozialen und kulturellen Teilhabe soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:
- Beiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Sportverein, Heimatverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht),
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche),
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).
Nicht umfasst sind Fahrkosten, Kinoveranstaltungen sowie Aktivitäten, die ein geringes Potenzial bei der Einbindung in soziale Gemeinschaftsstrukturen haben und überwiegend der Unterhaltung dienen. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Anbieter*innen und ihre Angebote für Kinder und Jugendliche geeignet sind.
Voraussetzungen
Berechtigte Leistungsempfänger sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen als Leistungsanbieter:
- öffentliche Träger*innen, anerkannte Träger*innen der freien Jugendhilfe
- Mitgliedsverein/-verband des Stadtsportbundes
Andere Anbieter*innen können die Anerkennung unter Vorlage geeigneter Qualifikationsnachweise, einer gültigen Gewerbeerlaubnis und ggf. eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als zwei Jahre) bei der Koordinierungsstelle im Fachbereich Soziales und Wohnen beantragen.
Weiterführende Informationen
Neben den Sportanbieter*innen unter Anbieter*innen und Angebote erhalten Sie weitere Informationen beim Stadtsportbund Mönchengladbach: mg-sport.de
Formulare, Dokumente
Die Leistungserbringung erfolgt nach Vorlage eines Nachweises der Leistungsanbieter*innen oder einer Erklärung einer erziehungsberechtigten Person über entstehende Kosten durch Überweisung (monatliche Pauschale von 15 Euro als Geldleistung).
Die Teilhabeleistungen können monatlich oder für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus beansprucht werden.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
(§ 6b BKGG i.V.m.) § 28 Abs. 7 SGB II; § 34 Abs. 7 SGB XII
Zuständige Abteilung
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Wohngeld- und KinderzuschlagsberechtigteAachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: bildungspaket@moenchengladbach.de
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