Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
Die Staatskanzlei des Landes unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung der Ehrenamtskarte vor Ort. Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat auch in Mönchengladbach den Weg für eine Beteiligung der Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürger frei gemacht.
Mit der Vergabe der Karte ist auch ein praktischer Nutzen für die ehrenamtlich Tätigen verbunden. Sie ermöglicht ihren Besitzern, Ermäßigungen z. B. beim Eintrittspreis in öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu erhalten. Die Karte gilt in allen teilnehmenden Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes. Sowohl die teilnehmenden Kommunen als auch das Land NRW bieten eine Fülle von Vergünstigungen und das Angebot wird stetig ausgebaut.
Folgendes gilt es für die Ehrenamtskarte zu beachten
Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
Wer die Ehrenamtskarte erhalten möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:
- Das durchschnittliche wöchentliche Engagement muss mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden (z.B. bei Projekt- oder Saisonarbeiten) betragen.
- Sie müssen seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich tätig sein
- Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über einen Ersatz entstandener Kosten hinausgehen
- Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in Mönchengladbach erbracht werden.
Bewerbungen für die Ehrenamtskarte können ab sofort an das Büro des Oberbürgermeisters oder das Freiwilligen Zentrum Mönchengladbach (Kontakte siehe weiter unten) gestellt werden. Hierbei sind bitte die im Antrag angegebenen, unterschiedlichen Öffnungszeiten zu beachten.
Welche Vergünstigungen ergeben sich aus der Ehrenamtskarte? Eine Übersicht der Vergünstigungen in Mönchengladbach sowie des Landes Nordrhein-Westfalen und weiterer teilnehmenden Kommunen finden Sie unter Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen.
Gemeinsamer Antrag der Stadt Mönchengladbach und des Freiwilligenzentrums Mönchengladbach "Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte" (siehe unter Formulare und Broschüren).
Das entsprechende Online-Formular finden Sie unter "Zum Online-Service" (roter Button unten).
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Die Karte gilt für zwei Jahre und muss nach Ablauf neu beantragt werden.
Kosten
Keine
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Beschluss des Rates vom 19. November 2008
Zuständige Abteilung
Büro des OberbürgermeistersRathausplatz 1
41061 Mönchengladbach
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