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Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen

   

 

Besonderes Engagement verdient besondere Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zusammen mit vielen Kommunen die Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte drückt die Wertschätzung für den großen freiwilligen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger aus. Die Karte soll allen Personen zugute kommen, die sich in besonderem Maße im sozialen, kirchlichen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich für die Gesellschaft einsetzen.

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen

Die Staatskanzlei des Landes unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung der Ehrenamtskarte vor Ort. Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat auch in Mönchengladbach den Weg für eine Beteiligung der Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürger frei gemacht.
Mit der Vergabe der Karte ist auch ein praktischer Nutzen für die ehrenamtlich Tätigen verbunden. Sie ermöglicht ihren Besitzern, Ermäßigungen z. B. beim Eintrittspreis in öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu erhalten. Die Karte gilt in allen teilnehmenden Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes. Sowohl die teilnehmenden Kommunen als auch das Land NRW bieten eine Fülle von Vergünstigungen und das Angebot wird stetig ausgebaut.

 

Folgendes gilt es für die Ehrenamtskarte zu beachten

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten? 

Wer die Ehrenamtskarte erhalten möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Das durchschnittliche wöchentliche Engagement muss mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden (z.B. bei Projekt- oder Saisonarbeiten) betragen.
  • Sie müssen seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich tätig sein
  • Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über einen Ersatz entstandener Kosten hinausgehen
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in Mönchengladbach erbracht werden.

Bewerbungen für die Ehrenamtskarte können ab sofort an das Büro des Oberbürgermeisters oder das Freiwilligen Zentrum Mönchengladbach (Kontakte siehe weiter unten) gestellt werden. Hierbei sind bitte die im Antrag angegebenen, unterschiedlichen Öffnungszeiten zu beachten.

Welche Vergünstigungen ergeben sich aus der Ehrenamtskarte? Eine Übersicht der Vergünstigungen in Mönchengladbach sowie des Landes Nordrhein-Westfalen und weiterer teilnehmenden Kommunen finden Sie unter Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen.

 

Gemeinsamer Antrag der Stadt Mönchengladbach und des Freiwilligenzentrums Mönchengladbach "Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte" (siehe unter Formulare und Broschüren).

Das entsprechende Online-Formular finden Sie unter "Zum Online-Service" (roter Button unten).

 

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Die Karte gilt für zwei Jahre und muss nach Ablauf neu beantragt werden.

Kosten

Keine 

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Rates vom 19. November 2008

Zuständige Abteilung

Büro des Oberbürgermeisters
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen

Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen

Die Staatskanzlei des Landes unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung der Ehrenamtskarte vor Ort. Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat auch in Mönchengladbach den Weg für eine Beteiligung der Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürger frei gemacht.
Mit der Vergabe der Karte ist auch ein praktischer Nutzen für die ehrenamtlich Tätigen verbunden. Sie ermöglicht ihren Besitzern, Ermäßigungen z. B. beim Eintrittspreis in öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu erhalten. Die Karte gilt in allen teilnehmenden Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes. Sowohl die teilnehmenden Kommunen als auch das Land NRW bieten eine Fülle von Vergünstigungen und das Angebot wird stetig ausgebaut.

 

Folgendes gilt es für die Ehrenamtskarte zu beachten

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten? 

Wer die Ehrenamtskarte erhalten möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Das durchschnittliche wöchentliche Engagement muss mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden (z.B. bei Projekt- oder Saisonarbeiten) betragen.
  • Sie müssen seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich tätig sein
  • Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über einen Ersatz entstandener Kosten hinausgehen
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in Mönchengladbach erbracht werden.

Bewerbungen für die Ehrenamtskarte können ab sofort an das Büro des Oberbürgermeisters oder das Freiwilligen Zentrum Mönchengladbach (Kontakte siehe weiter unten) gestellt werden. Hierbei sind bitte die im Antrag angegebenen, unterschiedlichen Öffnungszeiten zu beachten.

Welche Vergünstigungen ergeben sich aus der Ehrenamtskarte? Eine Übersicht der Vergünstigungen in Mönchengladbach sowie des Landes Nordrhein-Westfalen und weiterer teilnehmenden Kommunen finden Sie unter Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen.

 

Gemeinsamer Antrag der Stadt Mönchengladbach und des Freiwilligenzentrums Mönchengladbach "Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte" (siehe unter Formulare und Broschüren).

Das entsprechende Online-Formular finden Sie unter "Zum Online-Service" (roter Button unten).

 

Keine 

Ehrenamt, ehrenamtliche Tätigkeit, freiwilliges Ehrenamt, Hilfe, Ehrenamtskarte, Ehrenamt in NRW, besonderes Engagement,
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/63d106e02dfa9372bbb77c1a
Büro des Oberbürgermeisters
Anschrift
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach