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An- und Abmeldung Musikschule

 

In der Musikschule der Stadt Mönchengladbach können Sie sich jederzeit anmelden. Wir melden uns, sobald wir Ihnen einen freien Platz in Ihrem gewünschten Unterrichtsfach anbieten können.

 

Die Einteilung erfolgt jeweils zum 1. Mai und 1. November des Jahres. Die Schulordnung, die Entgeltordnung und die Widerrufsbelehrung finden Sie unter Formulare / Dokumente. Alle Details zu unseren Kursen finden Sie hier: Angebote.

 

Das Anmeldeformular kann jetzt online eingereicht werden!

Sie finden den online Antrag unter "Zum Online-Service" (roter Button).

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Anmeldungen

Gerne online über den digitalen Antrag unte bei "Zum Online-Service" (roter Button)

 

Abmeldungen

Sie haben zwei Mal im Jahr die Möglichkeit, den Unterricht zu beenden:

  • Frühling: Ist die Abmeldung bis zum 15.03. schriftlich bei uns eingegangen, wird der Unterricht zum 30.04.  beendet.

  • Herbst: Ist die Abmeldung bis zum 15.09.  schriftlich bei uns eingegangen ist, wird der Unterricht zum 31.10.  beendet.

  • Öffnen Sie hier das Formular zur Abmeldung

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Auszug aus der Schulordnung

Alle Schüler/Schülerinnen beginnen mit einem Gruppenunterricht, in je nach Instrument/Thema unterschiedlichen Gruppenstärken. In Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin können anschließend individuelle Förderungen belegt werden. Angaben zum Schulgeld finden Sie bei den Angeboten.

Wenn mehrere Kinder einer Familie die Musikschule besuchen, reduziert sich das Schulgeld:

  • bei 2 Kindern um 15 % je Kind,

  • bei 3 Kindern um 25 % je Kind,

  • bei 4 Kindern um 30 % je Kind,

  • bei 5 und mehr Kindern um 35 % je Kind.  


Für Schüler aus förderungsfähigen Familien (Richlinien der Stadt Mönchengladbach über die Förderung von Familien und gleichgestellten Haushalten - Beschluss des Rates der Stadt Mönchengladbach vom 15.12.2004) ermäßigt sich das Schulgeld um 50%. Ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an einem Projekt (Nr. 3.1.6).

Empfängern von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII wird das Schulgeld nach Nrn. 13.2.5 bis 13.2.12 um 70% und nach Nrn. 13.2.1 bis 13.2.4 zu 100% ermäßigt. 

 

Ferien / unterrrichtsfreie Zeiten

Die Ferienzeiten und Feiertage der öffentlichen Schulen in Mönchengladbach gelten auch für die Musikschule.
Alle Schüler sind zur regelmäßigen, pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Bei Verhinderungen muss der Lehrer / die Lehrerin oder das Sekretariat rechtzeitig benachrichtigt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: Musikschule Mönchengladbach

Formulare, Dokumente

Zuständige Abteilungen

Fachbereich Weiterbildung und Musik (FB 44) - Volkshochschule
Lüpertzender Straße 83
41061 Mönchengladbach
E-Mail: vhs@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

Fachbereich Weiterbildung und Musik (FB 44)
Lüpertzender Straße 83
41061 Mönchengladbach
E-Mail: musikschule@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

An- und Abmeldung Musikschule

Anmeldungen

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Abmeldungen

Sie haben zwei Mal im Jahr die Möglichkeit, den Unterricht zu beenden:

  • Frühling: Ist die Abmeldung bis zum 15.03. schriftlich bei uns eingegangen, wird der Unterricht zum 30.04.  beendet.

  • Herbst: Ist die Abmeldung bis zum 15.09.  schriftlich bei uns eingegangen ist, wird der Unterricht zum 31.10.  beendet.

  • Öffnen Sie hier das Formular zur Abmeldung

Auszug aus der Schulordnung

Alle Schüler/Schülerinnen beginnen mit einem Gruppenunterricht, in je nach Instrument/Thema unterschiedlichen Gruppenstärken. In Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin können anschließend individuelle Förderungen belegt werden. Angaben zum Schulgeld finden Sie bei den Angeboten.

Wenn mehrere Kinder einer Familie die Musikschule besuchen, reduziert sich das Schulgeld:

  • bei 2 Kindern um 15 % je Kind,

  • bei 3 Kindern um 25 % je Kind,

  • bei 4 Kindern um 30 % je Kind,

  • bei 5 und mehr Kindern um 35 % je Kind.  


Für Schüler aus förderungsfähigen Familien (Richlinien der Stadt Mönchengladbach über die Förderung von Familien und gleichgestellten Haushalten - Beschluss des Rates der Stadt Mönchengladbach vom 15.12.2004) ermäßigt sich das Schulgeld um 50%. Ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an einem Projekt (Nr. 3.1.6).

Empfängern von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII wird das Schulgeld nach Nrn. 13.2.5 bis 13.2.12 um 70% und nach Nrn. 13.2.1 bis 13.2.4 zu 100% ermäßigt. 

 

Ferien / unterrrichtsfreie Zeiten

Die Ferienzeiten und Feiertage der öffentlichen Schulen in Mönchengladbach gelten auch für die Musikschule.
Alle Schüler sind zur regelmäßigen, pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Bei Verhinderungen muss der Lehrer / die Lehrerin oder das Sekretariat rechtzeitig benachrichtigt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: Musikschule Mönchengladbach

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https://www.moenchengladbach.de/de/musikschule-anmeldung
Fachbereich Weiterbildung und Musik (FB 44) - Volkshochschule
Anschrift
Lüpertzender Straße 83
41061 Mönchengladbach
Fachbereich Weiterbildung und Musik (FB 44)
Anschrift
Lüpertzender Straße 83
41061 Mönchengladbach