Parkerleichterung für soziale Dienste
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Soziale Dienste, wie karitative Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge, eine Ausnahmegenehmigung zur Erleichterung der Parkplatzsuche beantragen, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein
- Bilder vom Fahrzeug
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Parkerleichterung für 1 Jahr: 173€
Parkerleichterung für 3 Jahre: 403€
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie Erlass des Ministeriums für Bauen , Wohnen und Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.12.2015
Zuständige Abteilung
Erlaubnisse nach der StVORheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de
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