Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen können zur Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungen gewährt werden. Sofern sie AsylbewerberIn, abgelehnte*r AsylbewerberIn oder Flüchtling sind (und deren Ehegatten, LebenspartnerIn und minderjährige Kinder), können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden.
Zu den Leistungen nach dem AsylbLG gehören:
- Grundleistungen (notwendiger Bedarf an Ernährung, Kleidung, Unterkunft etc.)
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- sonstige Leistungen (z.B. zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern)
Sie können die Antrag hier: Zum Service (roter Button unten) stellen.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden jeweils neben einem Antragsformular benötigt:
- Leistungsantrag ausgefüllt und unterschrieben
- Kopie des ausländerrechtlichen Status
- Kontoauszüge
- Ggf. Arbeitsvertrag
- Ggf. Mietvertrag
- Einkommensnachweise aller im Haushalt befindlichen Personen
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Nach Vorliegen aller benötigten Unterlagen schnellstmöglich.
Formulare, Dokumente
Zum Einreichen des Antrags drucken Sie das ausgefüllte Formular bitte aus und reichen es unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Mail an: asyl-leistung@moenchengladbach.de oder postalisch an:
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
§§ 1, 2, 3, 4, 6, 8 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen oder denen eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen erteilt wurde.
Zuständige Abteilung
Fachbereich Soziales und Wohnen Flüchtlingsangelegenheiten (50.25)Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: asyl-leistung@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-3237
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