Reitkennzeichen und -plakette
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Alle Reiterinnen und Reiter, die auf privaten oder öffentlichen Straßen und Wegen, in der freien Landschaft oder im Walde reiten, müssen ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Das Reiterkennzeichen besteht aus zwei gelben Tafeln (MG+ Nummerierung) und zwei jährlich zu erneuernden Aufklebern, den sog. Reitplaketten.
Das Kennzeichen bezieht sich auf die Halter des Pferdes. Verleihen diese das Pferd, sind sie verpflichtet aufzuzeichnen, welche Personen, sowie wann und wo diese mit dem Pferd geritten sind. Die Reitplaketten sind gebührenpflichtig und unabhängig vom Erwerbszeitpunkt der Plakette nur jeweils für ein Kalenderjahr gültig.
Reitkennzeichen und -plaketten können Sie online über den Online-Service (roter Button unten) beim Fachbereich Umwelt beantragen.
Allgemeine Informationen
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Kosten teilen sich wie folgt auf:
- Reitabgabe und Erstausgabe von Kennzeichen und Reitplaketten privat genutzte Pferde: 41,50 EUR (Gebühr 10,00 EUR, Material 6,50 EUR, Reitgabe 25,00 EUR)
- Reitabgabe und Reitplaketten in den Folgejahren für privat genutzte Pferde: 30,30 EUR (Gebühr 5,00 EUR, Material 0,30 EUR, Reitgabe 25,00 EUR)
- Reitabgabe und Erstausgabe von Kennzeichen und Reitplaketten für gewerblich genutzte Pferde: 91,50 EUR (Gebühr 10,00 EUR, Material 6,50 EUR, Reitgabe 75,00 EUR)
- Reitabgabe und Reitplaketten in den Folgejahren für gewerblich genutzte Pferde: 80,30 EUR (Gebühr 5,00 EUR, Material 0,30 EUR, Reitgabe 75,00 EUR)
Beim Versand der Reitkennzeichen und der Jahresplaketten fallen zusätzlich Portokosten in Höhe von 0,85 EUR an.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Am 1. Januar 2018 sind die neuen Regelungen des § 58 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) zum Reiten im Wald in Kraft getreten. U.a. ist das Reiten im Wald über den bisherigen Umfang hinaus auf befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege ausgeweitet worden.
Zuständige Abteilung
Natur, Klima, Immissionen (64.30)Rathaus Rheydt, Eingang B / Limitenstraße 40
41236 Mönchengladbach
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Kontakt
FB 64.30 E-Mail: reiten@moenchengladbach.de