Aufenthaltstitel/-karten - Antrag auf Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Der Online-Dienst richtet sich an:
- Inhaber von Aufenthaltstiteln, die mit einer Nebenbestimmung verbunden sind, und
- anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, denen zwar ein Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber noch keine Aufenthaltserlaubnis vorliegt (diese Personen unterliegen grundsätzlich einer gesetzlichen Wohnsitzverpflichtung, deren Änderung mithilfe dieses Online-Dienstes beantragt werden kann).
Bitte beachten Sie:
- Ihr Aufenthaltstitel wurde Ihnen für einen bestimmten Zweck erteilt (zum Beispiel für ein Studium oder den Familiennachzug). Sollte sich der Hauptzweck Ihres Aufenthalts ändern, weil Sie zum Beispiel von einer Ausbildung in die Erwerbstätigkeit wechseln möchten, handelt es sich nicht um die Änderung einer Nebenbestimmung. In diesem Fall nutzen Sie bitte die entsprechenden Online-Dienste für die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels.
- Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen können diesen Online-Dienst nicht nutzen und wenden sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragsstellung erforderliche Dokumente sind:
- Ihr Ausweisdokument (zum Beispiel Nationalpass oder Passersatzpapier),
- Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte) und
- wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, um Ihren Antrag zu begründen:
- Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, falls vorhanden,
- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge),
- Nachweise über die Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Wohnortwechsel, Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes),
- Nachweise über die Änderung Ihrer Ausbildungssituation (zum Beispiel Wechsel des Praktikums, Ausbildungs- oder Studienplatzes),
- Nachweise über die Änderung Ihrer Arbeitssituation (zum Beispiel neues Arbeitsplatzangebot in Form der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Wenn Sie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot bei einem deutschen Arbeitgeber vorweisen können, nutzen Sie bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", das Sie hier herunterladen können. Mit dieser Erklärung bestätigt der Arbeitgeber verbindlich, dass er Ihnen einen konkreten Arbeitsplatz anbietet und macht zugleich die Angaben, die die Bundesagentur für Arbeit für ihre Prüfung benötigt., Wechsel des Arbeitsplatzes, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit).
Es empfiehlt sich, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Am Ende des Antragsprozesses können Sie Ihren ausgefüllten Antrag im PDF-Format herunterladen. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
Allgemeine Informationen
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um rechtswirksam zu handeln. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes eine Vertretung.
Wenn Sie 18 Jahre alt sind, aber zum Kreis der beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Personen gehören, müssen Sie sich von einer geschäftsfähigen Person vertreten lassen.
Einschränkung für Asylbewerber und Geduldete
Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden - also im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind - und Personen, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist - also im Besitz einer Duldung sind - können über diesen Online-Dienst keine Änderung Ihrer Nebenbestimmung beantragen.
Diese Personen wenden sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.
Mithilfe des Online-Dienstes können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert an die Ausländerbehörde übermitteln. Beachten Sie bitte, dass dies dazu dient, Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde vorzubereiten. Die Nutzung des Online-Dienstes kann die individuelle Beratung in der Ausländerbehörde nicht ersetzen. Aus diesem Grund wird die Ausländerbehörde im Anschluss an den elektronischen Versand Ihres Anliegens in jedem Fall Kontakt mit Ihnen aufnehmen. In der Regel schließt sich ein persönlicher Termin in der Ausländerbehörde an, bei dem Sie Ihre Situation noch einmal detailliert darstellen, weitere Informationen geben oder Fragen stellen können, bevor die Behörde über Ihr Anliegen entscheidet.
Der Online-Dienst erteilt Ihnen Auskünfte auf der Grundlage Ihrer Eingaben. Diese Auskünfte stellen keine Entscheidung der Ausländerbehörde dar. Sollten Sie Fragen haben oder einmal nicht weiterkommen, wenden Sie sich bitte persönlich an die Ausländerbehörde.
Sie können Informationen nachreichen
Wenn Ihnen beim Absenden Ihres Online-Antrags noch nicht alle erforderlichen Informationen oder Unterlagen vorliegen, können Sie diese auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der Ausländerbehörde nachreichen (zum Beispiel per Post, E-Mail oder Fax).
Machen Sie richtige und vollständige Angaben
Wenn Sie sich für die Nutzung des Online-Dienstes entscheiden, sollten Sie darauf achten, Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu machen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten. Es ist auch möglich, Angaben nachträglich zu korrigieren. Dies sollte jedoch möglichst noch vor dem Termin in der Ausländerbehörde erfolgen.
Alle mit einem Stern * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Falsche Angaben können von Nachteil sein
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen schnellstmöglich.
Kosten
Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
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