Gesundheitszeugnis
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Der Begriff "Gesundheitszeugnis" steht mit folgenden Dienstleistungen im Zusammenhang,
bitte wählen Sie:
Für die Mitarbeit im Lebensmittelbereich
(Arbeit in Restaurants, Küchen, Lebensmittelhersteller, usw...)
Belehrung (Bescheinigung des Gesundheitsamtes) / Erstbelehrungen nach Infektionsschutzgesetz
Belehrung für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben nach § 43 IfSG
Durchführung von Belehrungen nach § 43 IfSG
Informationen siehe Gesundheitsschutz / Belehrung Lebensmittelbetriebe
oder
Gesundheitszeugnisse für Menschen
(z. B: Allgemeine Beratungen in Gesundheitsfragen, Begutachtungen, Reisemedizinische Beratung, Beratung und Begutachtung bei gesundheitlichen Problemen von Hilfeempfängern für das Sozialamt, Personenbezogene Gutachten)
Informationen siehe Amtsärztlicher Dienst
oder
Gesundheitszeugnisse für Tiere
(mit Tier ins Ausland verreisen, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis)
Informationen siehe Tiere im Reiseverkehr
oder
Gesundheits- und Hygienevorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln und Produkten
(z. B.: Lebensmittelüberwachung, Überwachung des Handels mit Lebensmitteln, Beratung bei Bauvorhaben im Lebensmittelbereich, Betriebskontrollen)
Informationen siehe Verbraucherschutz
oder
Gesundheitsaufsicht / Gesundheits- und Hygienetechnik
(z. B.: Beratung in Fragen des Infektionsschutzes, Desinfektionen,Orts- und Wohnungshygiene, Beratung bei ansteckenden Krankheiten, Ermittlungen bei Infektionserkrankungen gem. §§ 6/7 Infektionsschutzgesetz, Trink- und Badewasserüberwachung, Überwachung der Hygieneanforderungen in Einrichtungen)
Informationen siehe Gesundheitsschutz / Hygiene- und Gesundheitsaufsicht und -technik