Erlaubnis für Versicherungsvermittler*innen und Versicherungsberater*innen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln oder
- über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten
will, benötigt dafür in der Regel eine Erlaubnis.
Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Bürgerschaft der Stadt Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig. Diese ist ebenfalls für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig.
Erlaubnisse für Versicherungsvermittler und –berater sowie die Eintragung ins Vermittlerregister können hier vorgenommen werden. Gewerbsmäßig tätige Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, sich in einem Online-Register, dem Vermittlerregister, verzeichnen zu lassen.
Für Ihre Erlaubnis, Erteilung, Befreiung gem. § 34d GewO können Sie das Online Portal der IHK nutzen.
Wichtig: Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie zudem bei der Stadt Mönchengladbach Ihr Gewerbe anmelden.
Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.
Hierfür benötigen Sie:
- einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
- ein Konto der BundID
- die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Allgemeine Informationen
Mit der erteilten Erlaubnis können Sie Ihre Tätigkeit auch grenzüberschreitend im europäischen Ausland ausüben, sofern Sie dies Ihrer zuständigen Behörde bei der Antragstellung oder nachträglich mitteilen. Sie brauchen bzw. können dann keine zusätzliche Erlaubnis in dem betreffenden EU-Land beantragen.
Auch Ihre Mitarbeiter*innen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, müssen Sie unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit zur Eintragung im Vermittlerregister anmelden.
Gebundene Vermittler benötigen keine Erlaubnis. Diese werden über ihr Versicherungsunternehmen im Vermittlerregister eingetragen
Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachfrau/-mann IHK“ werden in Kooperation mit der IHK Düsseldorf durchgeführt. Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der IHK Düsseldorf.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):
- Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler*in oder berater*in = 292,00 €
- Erlaubnisbefreiung als produktakzessorische*r Vermittler*in = 193,00 €
- Registrierung Gewerbetreibende*r = 85,00 €
- Registrierung Antragsteller*in = 13,00 €
- Änderung der Registerdaten = 27,00 €
- Ergänzung weiterer EU-Staaten = 27,00 €
Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
§ 34d GewO (Gewerbeordnung)
Zuständige Abteilung
IHK Mittlerer NiederrheinBismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
E-Mail: ihk@mittlerer-niederrhein.ihk.de
Tel.: 02161 241-0
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