Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Daten werden übermittelt bei Neuzulassungen, Besitzumschreibungen (zulassungsrechtlich Halterwechsel), Außerbetriebsetzungen, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Halters und bautechnische Veränderungen von Fahrzeugen. Ebenso bei Wechsel des KFZ-Versicherungsunternehmens, Vorliegen von Anzeigen über z.B. nicht vorhandenen Versicherungsschutz, technischen Mängeln, von Steuerrückständen bei Kraftfahrzeugen sowie Anhängern bzw. deren Haltern und durch die Versicherungsunternehmen bei Zuteilung eines Versicherungskennzeichens.
Daneben werden Suchvermerke (Hinweise auf Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen) und Anzeigenvorfälle (Hinweise auf z. B. Nichtbestehen eines Versicherungsverhältnisses) in den Datenbestand zu einzelnen Fahrzeugen aufgenommen.
Seit dem 01.10.2017/20.05.2018 werden die von den Überwachungsinstitutionen gemeldeten Daten der Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung (unter anderem Stand des Wegstreckenzählers / Kilometerstände) als Voraussetzung für die internetbasierte Fahrzeugzulassung im ZFZR gespeichert.
Weiterführende Informationen finden Sie auf kba.de
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen für das Online-Ausweisen
Ihren Online-Ausweis können Sie mit Ihrem Smartphone oder mit Ihrem Computer nutzen. Dafür benötigen Sie nur:
- Ihren Online-Ausweis
- Ihre PIN
- Smartphone oder Kartenlesegerät
- Die AusweisApp2
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510
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