Wartungshinweis

Suche

Jugendleiter*in-Card (JULEICA)

Die Jugendleiter*in-Card (JULEICA) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Die Jugendleiter*innen werden in verschiedenen Themen der Kinder- und Jugendarbeit qualifiziert – von der Aussichtspflicht, über den Kinderschutz bis zum pädagogischen Know-How. Zusätzlich soll die JULEICA auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Weitere Informationen und Antragsmöglichleiten finden Sie hier.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt MG stellt den Ausweis aus, wenn der/die Jugendleiter*in eine entsprechende Qualifikation bei einem Träger absolviert hat. Das Jugendamt selbst bietet keine JULEICA-Schulungen an.

 

In Mönchengladbach gibt es verschiedene Anbieter von JULEICA-Qualifikationskursen, z.B.:

Katholische Jugendarbeit in den Regionen Heinsberg und Mönchengladbach (KathJA)

Evangelisches Jugendreferat Gladbach-Neuss

 

Eine Übersicht weiterer Schulungsangebote gibt es hier.

 

Eine Übersicht der Vergünstigungen mit der JULEICA-CARD finden sich hier (Inhaber*innen können auch Vergünstigungen in anderen Kommunen in Anspruch nehmen). 

Zusätzlich sind alle Inhaber*innen der JULEICA-Card zum Erhalt der Ehrenamtskarte berechtigt. Informationen und Antragsmöglichkeiten zur Ehrenamtskarte finden Sie hier

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Die Juleica bürgt für Qualität: Jede*r Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert.


Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mind. 30 Stunden, in NRW mind. 35 Stunden).

Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.

Rechtliche Grundlagen

Jugendleiter*in-Card (JULEICA)

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt MG stellt den Ausweis aus, wenn der/die Jugendleiter*in eine entsprechende Qualifikation bei einem Träger absolviert hat. Das Jugendamt selbst bietet keine JULEICA-Schulungen an.

 

In Mönchengladbach gibt es verschiedene Anbieter von JULEICA-Qualifikationskursen, z.B.:

Katholische Jugendarbeit in den Regionen Heinsberg und Mönchengladbach (KathJA)

Evangelisches Jugendreferat Gladbach-Neuss

 

Eine Übersicht weiterer Schulungsangebote gibt es hier.

 

Eine Übersicht der Vergünstigungen mit der JULEICA-CARD finden sich hier (Inhaber*innen können auch Vergünstigungen in anderen Kommunen in Anspruch nehmen). 

Zusätzlich sind alle Inhaber*innen der JULEICA-Card zum Erhalt der Ehrenamtskarte berechtigt. Informationen und Antragsmöglichkeiten zur Ehrenamtskarte finden Sie hier

Die Juleica bürgt für Qualität: Jede*r Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert.


Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mind. 30 Stunden, in NRW mind. 35 Stunden).

Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.

Jugendleitercard , Jugendleitercard Ausstellung, Leiter, Karte, Leiterkarte, Fortbildungsprogramm für Fachkräfte, Seminaren, Jugendleitergrundausbildung
https://www.juleica.de/infos/antragsstellung/antragsbereich/
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach