iFrame

Chatbot Container

BIS: Suche und Detail

Vergnügungssteuer - Abrechnung von Filmvorführungen

Die Vergnügungssteuer - Abrechnung von Filmvorführungen, können Sie ganz einfach online (siehe roter Button unten) beantragen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Allgemeine Informationen:

Gegenstand der Steuer sind:

Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern (§ 1 Nr. 2 Vergnügungssteuersatzung)

 

Hinweis zur Übermittlung von Vergnügungssteuererklärungen:

Der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben hat die Vergnügungssteuer auf elektronische Aktenführung umgestellt.

Nach Möglichkeit werden Sie gebeten, uns sowohl die Vergnügungssteuererklärungen (gestempelt und unterschrieben) als auch die Kassierungsbelege in elektronischer Form zukommen zu lassen.

Originale wären dann nur auf besondere Anforderung einzureichen.


Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zur Verfügung.

Allgemeine Informationen:

Gegenstand der Steuer sind:

Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern (§ 1 Nr. 2 Vergnügungssteuersatzung)

 

Hinweis zur Übermittlung von Vergnügungssteuererklärungen:

Der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben hat die Vergnügungssteuer auf elektronische Aktenführung umgestellt.

Nach Möglichkeit werden Sie gebeten, uns sowohl die Vergnügungssteuererklärungen (gestempelt und unterschrieben) als auch die Kassierungsbelege in elektronischer Form zukommen zu lassen.

Originale wären dann nur auf besondere Anforderung einzureichen.


Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zur Verfügung.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Kartensteuer

Für Pornokinos und Darbietungen / Vorführungen ähnlicher Art wird die Steuer nach Preis und Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten berechnet. Sie ist nach dem Entgelt zu berechnen, wenn dieses höher ist als der auf der Eintrittskarte angegebene Preis.
Die Steuer beträgt 20 von Hundert des Eintrittspreises oder Entgelts.

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Mönchengladbach in der gültigen Fassung.

Zuständige Abteilung

Aufwandsteuern (Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer)
Aachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)
41061 Mönchengladbach
E-Mail: steuern@moenchengladbach.de

Fax: 02161 25-52209
weitere Informationen...

Kontakt

Mitarbeiter*innen der Aufwandsteuern
Tel.: 02161 25-52239