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Untersuchungsberechtigungsschein

Der Untersuchungsberechtigungsschein über den Online-Dienst des Landes NRW beantragt werden - siehe auch roter Button unten (Zum Online-Service).

Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss sich eine sorgeberechtigte Person über den Online-Dienst registrieren und dort mittels eID-Funktion des elektronischen Personalausweises inkl. PIN über die BundID authentifizieren.

Für den elektronischen Personalausweis benötigen Sie / benötigt ihr auch ein Lesegerät oder Smartphone sowie die AusweisAPP, um die Authentifizierung durchführen zu können.

Jugendliche und junge Erwachsene (ab 16 Jahren) mit eigenen Ausweipapieren, eID-Funktion, PIN, Smartphone, AusweisAPP sowie BundID können den Online-Dienst eigenständig nutzen.

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

 

Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss sich eine sorgeberechtigte Person über den Online-Dienst registrieren und dort mittel eID-Funktion des elektronischen Personalausweises inkl. PIN über die BundID authentifizieren. Für den elektronischen Personalausweis benötigen Sie / benötigt ihr auch ein Lesegerat oder Smartphone sowie die AusweisAPP, um die Authentifizierung durchzuführen.

Jugendliche und junge Erwachsene (ab 16 Jahren) mit eigenen Ausweipapieren, eID-Funktion, PIN, Smartphone, AusweisAPP sowie BundID können den Online-Dienst eigenständig nutzen. Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger

  • ist in Mönchengladbach mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet,
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben und
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer von online gestellten Anträgen richtet sich nach aktuellen Antragsaufkommen und kann ca. eine Woche in Anspruch nehmen.

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Verwandte Dienstleistungen

PIN-Rücksetzbrief

Zuständige Abteilung

Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...

Kontakt

Meldestelle Vitus-Center
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195

Meldestelle Rheydt
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-8169

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Tel.: 02161 25-7110
Fax: 02161 25-7199

Meldestelle Hardt
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Fax: 02161 25-7299

Meldestelle Neuwerk
Tel.: 02161 25-7510
Fax: 02161 25-7599

Meldestelle Odenkirchen
Tel.: 02161 25-7710
Fax: 02161 25-7799

Meldestelle Giesenkirchen
Tel.: 02161 25-7810
Fax: 02161 25-7899

Meldestelle Wickrath
Tel.: 02161 25-7910
Fax: 02161 25-7999