Reisegewerbe
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Erteilung von Reisegewerbekarten z.B. für
- Haustürgeschäfte
- Floh- / Trödelmarktteilnehmer
- Schausteller
- Wanderlager
Ein Reisegewerbe übt aus, wer ohne vorhergehende Bestellung außerhalb der Betriebsstätte (oder ohne eine solche zu haben) Waren oder Leistungen anbietet oder Bestellungen entgegen nimmt. Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist als Erlaubnis eine Reisegewerbekarte erforderlich, die grundsätzlich zeitlich unbegrenzt erteilt wird. Auf Ihren Wunsch hin oder aus öffentlichem Interesse kann die Reisegewerbekarte zeitlich befristet werden.
Die Reisegewerbekarte muss bei Ausübung des Gewerbes ständig mitgeführt werden. Jede Änderung ist anzeigepflichtig.
Erteilung von Reisegewerbekarten z.B. für
- Haustürgeschäfte
- Floh- / Trödelmarktteilnehmer
- Schausteller
- Wanderlager
Ein Reisegewerbe übt aus, wer ohne vorhergehende Bestellung außerhalb der Betriebsstätte (oder ohne eine solche zu haben) Waren oder Leistungen anbietet oder Bestellungen entgegen nimmt. Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist als Erlaubnis eine Reisegewerbekarte erforderlich, die grundsätzlich zeitlich unbegrenzt erteilt wird. Auf Ihren Wunsch hin oder aus öffentlichem Interesse kann die Reisegewerbekarte zeitlich befristet werden.
Die Reisegewerbekarte muss bei Ausübung des Gewerbes ständig mitgeführt werden. Jede Änderung ist anzeigepflichtig.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte muss persönlich beim Ordnungsamt gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbilder (im Passbildformat)
- Anzahlung (3/4 der Verwaltungsgebühr)
- Weitere Unterlagen werden Ihnen bei der Entgegennahme Ihres Antrages benannt.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen:
Gewerbeordnung
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte: die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 - 6 Wochen (Antrag nur persönlich)
- Wanderlager müssen zwei Wochen vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden (s. Formularassistent).
Kosten
50,00 EUR bis 500,00 EUR abhängig von der Gültigkeitsdauer und der ausgeübten Tätigkeit. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern.
Zuständige Abteilungen
Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail:
gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere
Informationen...
Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail:
ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.:
02161 25-6241
Fax:
02161 25-6299
weitere
Informationen...
Kontakt
Frau Fleschen
Leitung
E-Mail:
gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.:
02161 25-6261
Fax:
02161 25-6271
Frau Bury (Buchstabe A-E)
Sachbearbeitung
E-Mail:
gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.:
02161 25-6277
Fax:
02161 25-6271
Frau Müller (Buchstabe F-K)
Sachbearbeitung
E-Mail:
gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.:
02161 25-6276
Fax:
02161 25-6271
Frau Issel
Sachbearbeitung
E-Mail:
gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.:
02161 25-6274
Fax:
02161 25-6271
Frau Dauti (Buchstabe L-Q)
Sachbearbeitung
E-Mail:
gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.:
02161 25-6275
Fax:
02161 25-6271
Frau Hoff (Buchstabe R-Z)
Sachbearbeitung
E-Mail:
gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.:
02161 25-6272
Fax:
02161 25-6271