Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Namensänderungen aus wichtigen Gründen
In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.
Namensänderungen aus wichtigen Gründen
In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.
Voraussetzungen
- Keine Änderung nach bürgerlichem Recht möglich
- Antrag
- Deutsche Staatsangehörigkeit/Staatenlosigkeit
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Mönchengladbach
- Vorliegen eines wichtigen Grundes
- Z.B. lächerlicher oder anstößiger Name, Sammelname (Müller, Schmitz, etc.), ungewöhnliche Schreibweise, ein Pflegekind soll den Namen der Pflegeeltern erhalten, u.a.
Erforderliche Unterlagen
Es wird in einem persönlichem Gespräch mit der/dem Antragsteller/in geprüft, welche konkreten Unterlagen erforderlich sind.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden im Einzelfall nach einer Rahmengesetzgebung festgelegt und reichen bei
- Familiennamen von 50,00 Euro bis zu 1.200,00 Euro und
- Vornamen von 50,00 Euro bis zu 300,00 Euro
je nach Problematik des Einzelfalles und möglichem wirtschaftlichen Wert der Änderung.
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Namensänderungsgesetz
Zuständige Abteilung
StandesamtBerliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53295
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