Abmeldung von der Offenen Ganztagsschule (OGS)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Teilnahme an der OGS ist nach erfolgter Aufnahme grundsätzlich für ein Schuljahr (1. August bis 31. Juli) verbindlich. Die Abmeldung eines OGS-Platzes erfolgt online über das Portal der Stadtverwaltung oder einen postalisch einzureichenden Abmeldebogen durch die/den Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten.
Bitte beachten Sie: Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung besteht für Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden. Für Kinder, die davor eingeschult wurden, besteht kein Rechtsanspruch. Nach einer Abmeldung kann daher keine erneute Anmeldung garantiert werden.
Voraussetzungen
Eine reguläre Abmeldung zum Ende des Schuljahres ist bis zum 15. Februar des laufenden Schuljahres möglich. Die Abmeldung muss schriftlich gegenüber dem Schulträger erfolgen (§ 3 Abs. 1 und 2 Elternbeitragssatzung Ganztag).
Eine unterjährige Abmeldung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Nach § 3 Abs. 6 der Elternbeitragssatzung Ganztag kann eine Abmeldung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen:
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bei einer Änderung der Personensorge,
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bei einem Wechsel der Schule (neuer Schulplatzbescheid),
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bei einer langfristigen (mindestens vier Wochen) Erkrankung des Kindes (ärztliche/medizinische Stellungnahme),
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aus sozialpädagogischen Gründen, wenn dies durch den Schulträger, die Schulleitung und den OGS-Träger befürwortet wird.
Erforderliche Unterlagen
Bei einer unterjährigen Abmeldung sind die für den jeweiligen Abmeldegrund erforderlichen Nachweise einzureichen.
Bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten ist eine Einverständniserklärung erforderlich.
Bitte beachten Sie: Eine Abmeldung zum Ende des Schuljahres ist bis zum 15. Februar möglich. Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung, verlängert sich die Teilnahme automatisch um ein weiteres Schuljahr.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Eine reguläre Abmeldung zum Ende des Schuljahres ist bis zum 15. Februar des laufenden Schuljahres möglich. Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung, verlängert sich die Teilnahme automatisch um ein weiteres Schuljahr.
Bei einer unterjährigen Abmeldung erfolgt diese mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung richtet sich maßgeblich danach, ob die eingereichten Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen. Liegen alle erforderlichen Nachweise vollständig vor, kann eine zügige Bearbeitung erfolgen.
Kosten
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- 9 Abs. 3 SchulG NRW
- 24 Abs. 4 SGB VIII
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Bitte melden Sie sich hier an.
Zuständige Abteilung
Geschäftsstelle Betreuungsangebote an SchulenVoltastraße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: koordination-ganztag@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-53899
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