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Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Planfeststellung bei Offshore-Vorhaben

Wenn Sie als Bürger eine Stellungnahme abgeben oder Planunterlagen einsehen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Die Planfeststellung für Offshore-Vorhaben wie Windenergieanlagen auf See, Seekabel oder Pipelines ist ein bundesrechtlich geregeltes Verfahren. Die Stadtverwaltung Mönchengladbach ist hierfür nicht zuständig.

Die Planfeststellung für Offshore-Vorhaben wie Windenergieanlagen auf See, Seekabel oder Pipelines ist ein bundesrechtlich geregeltes Verfahren. Die Stadtverwaltung Mönchengladbach ist hierfür nicht zuständig.

Zuständige Abteilung

Team eGovernment - Serviceportal
Madrider Straße 1
41069 Mönchengladbach
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