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Jährliche Tierzahlmeldung - Meldebögen der Tierseuchenkasse

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Um die Tierzahlmeldung schnell und sicher abzugeben, wird die Nutzung des Online-Meldebogens empfohlen.

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Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Um die Tierzahlmeldung schnell und sicher abzugeben, wird die Nutzung des Online-Meldebogens empfohlen.

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Zuständige Abteilung

Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de

Fax: 02161 25-2849
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Kontakt

Frau Senden
Tel.: 02161 25-2850

Herr Lingen
Tel.: 02161 25-2845