Befreiung von der Ausweispflicht
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen
Wenn Sie stark pflegebedürftig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist ausnahmsweise eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Die Befreiung kommt zum Beispiel in Frage für:
- Personen, die von einer anderen Person betreut werden
- Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben
- Menschen mit Behinderung
Bei uns können Sie eine Befreiung beantragen, wenn Sie bisher einen deutschen Personalausweis oder Reisepass hatten und Ihren Hauptwohnsitz in Mönchengladbach liegt. Wichtig ist, dass alle Ihre Ausweisdokumente ungültig sind. Das ist der Fall, wenn Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen sind.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Antragsformular unter "zum Formular" oder Formlos
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Bisheriger Personalausweis und/oder Reisepass
Beide Ausweisdokumente müssen ungültig sein und im Original vorgelegt werden.
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ggf. Ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegegrad 3 oder höher
Im Attest muss Ihre Immobilität bestätigt werden, also dass Sie das Haus nicht mehr verlassen können. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reicht eine Kopie aus.
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ggf. Nachweis der dauerhaften Unterbringung
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ggf. Bestellung des Amtsgerichts
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ggf. öffentlich beglaubigte Vollmacht
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Der Antrag ist für Sie kostenlos.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center
Tel.:
02161 25-54321
Fax:
02161 25-53195
Meldestelle Rheydt
Tel.:
02161 25-54321
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02161 25-8169
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02161 25-7199
Meldestelle Neuwerk
Tel.:
02161 25-7510
Fax:
02161 25-7599
Meldestelle Hardt
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02161 25-7299
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Tel.:
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Meldestelle Wickrath
Tel.:
02161 25-7910
Fax:
02161 25-7999